Die EU hält sich aus dem Zwist –noch- einfach raus. Es sei eine deutsch-türkische Angelegenheit, sagte gestern eine Kommissionssprecherin. Im Fall Jan Böhmermann ist jetzt die Bundesregierung am Zug: Sagt sie Ja zur Strafverfolgung des Satirikers oder nicht? Der türkische Präsident Erdogan hat selbst Strafantrag wegen dessen Schmähgedichts gestellt. Monika Olszewski berichtet…
„Erdogan, Erdogan, zeig mich bitte auch mal an.“
Während Deutschland die Presse- und Meinungsfreiheit diskutiert, lässt sich Satire-Deutschland den Mund nicht verbieten. Wie Didi Hallervorden. Er hat jetzt sein eigenes Erdogan-Lied veröffentlicht, mit den Worten:
„Ich sing` einfach was Du bist. Ein Terrorist, der auf freien Geist scheißt.“
Zu Hallervorden äußerte sich die Bundesregierung noch nicht, aber zum Fall Böhmermann. Regierungssprecher Steffen Seibert:
„Artikel 5 unseres Grundgesetzes: Die Freiheit der Meinung, der Kunst und der Wissenschaft ist für die Bundeskanzlerin selbstverständlich höchstes Gut und weder nach innen, noch nach außen, verhandelbar.“
Kritiker sehen das anders. Demnach kusche die deutsche Regierung vor der türkischen. Grund: Die Flüchtlingssituation und das gerade geschlossene EU-Türkei-Abkommen. Der Chef des Auswärtigen Ausschusses im EU-Parlament, Elmar Brok, stellte sich in der Polit-Sendung von Anne Will grundsätzlich auf die Seite der Kanzlerin. Brok sagte aber zur Frage nach der Strafverfolgung Böhmermanns:
„Ich glaube nicht, dass es klug wäre hier einen Prozess zuzulassen. Und ich weiß nicht, was da entschieden wird, aber ich würde es für falsch halten, wenn dies gemacht werden würde, denn das würde dann eine andere Dimension bekommen würde, eine Dimension die dieser Sachverhalt innerhalb der deutschen Diskussion nicht hat.“
Um es mit den Worten Didi Hallervordens zu sagen:
„Erdogan, Erdogan, fang erst gar nicht damit an. Erdogan, Erdogan, Deutschland ist nicht Kurdistan.“