Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Es ist egal, ob sie verdächtig sind, oder ein unschuldiger Bürger – sie werden bald überwacht. Der Deutsche Bundestag hat in der vergangenen Woche beschlossen, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen. Das sorgt bei Gegnern für einen großen Aufschrei. Sie ziehen vor Gericht. Monika Olszewski berichtet:

Detailaufnahme einer modernen Computertastatur und der dazugehörigen Mouse in weiß von Apple.

Vorratsdatenspeicherung bedeutet: Zehn Wochen lang soll gespeichert werden, wer wann mit wem, wie lange telefoniert, simst, und wie sich jemand im Internet bewegt. Und zwar von jedem in Deutschland. Gegner zweifeln am Nutzen der Vorratsdatenspeicherung. Denn eigentlich sollen so Verbrecher gejagt werden. Aber niemand habe bislang belegen können, dass die Vorratsdatenspeicherung dabei hilft. Jetzt ziehen die Datenschützer von Digitalcourage vors Gericht. Rena Tangens:

„Wir gehen nicht gerne vor Gericht, aber wir werden es in diesem Fall tun, weil uns kein anderer Weg mehr bleibt.“

Und sie haben schon Erfahrungen mit dem Weg. Denn 2008 gab es von den Datenschützern auch eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht. 2010 wurde das damalige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung dann für verfassungswidrig erklärt. Rena Tangens:

„Und, im Übrigen, hat auch der Europäische Gerichtshof in Luxemburg im letzten Jahr geurteilt, dass auch die europäische Richtlinie, auf deren Grundlage das Gesetz gemacht worden war, gegen die europäische Grundrechtecharta verstößt und das bedeutet dass kein solches neues gemacht werden dürfte.“

Deshalb sehen die Datenschützer dem Ausgang ihrer Klage positiv entgegen. Denn das größte Problem an dem Gesetz ist nicht das Speichern an sich, sondern von wem gespeichert wird, so Tangens:

„Und zwar nicht gezielt von Personen die sich in irgendeiner verdächtig gemacht haben, sondern von der gesamten Bevölkerung. Und das ist ein Dammbruch. Egal, was an formal-juristischen Änderungen in dem neuen Gesetz gemacht wurde, das ist die rote Linie, die nicht überschritten werden darf und deswegen werden wir Verfassungsbeschwerde einlegen.“

Und Sie können sich an der Verfassungsbeschwerde beteiligen auf der Internetseite von Digitalcourage.