Interessante Urteile des Europäischen Gerichtshofes

Auf die EU schimpfen wir ja immer gerne und auch deftig. Der Europäische Gerichtshof hat in diesem Jahr aber einige Urteile gesprochen, auf die wir nicht schimpfen sollten.

Bild einer messingfarbenen Justitia-Waage.

Also gibt es doch so einige Verbraucherurteile, die uns dann und wann nützlich sein könnten. Die Strompreiserhöhungen für’s kommende Jahr zum Beispiel. Da hat der EuGH, also der europäische Gerichtshof, beschlossen, dass Stromanbieter uns die Erhöhung immer schon im Voraus ankündigen müssen, so dass wir noch genug Zeit haben zu kündigen, wenn wir denn wollen. Es ist nicht haltbar, wenn das Kündigungsrecht erst eingeräumt wird, wenn man bereits den erhöhten Tarif zahlt.

Hoffentlich findet man dann auch nen Anbieter, der es billiger macht. Wie sieht es so in Sachen Reisen aus? – In dem Bereich regelt die EU doch auch immer viel:

Das stimmt. Erstmal die schlechte Nachricht: der EuGH hat festgestellt, dass Billig-Fluglinien Gebühren für Gepäck erheben dürfen. In Spanien gab es nämlich eine Richtlinie, die das untersagte. Die wurde dann gekippt. Aber der EuGH hat die Rechte von Reisenden auch gestärkt. Wenn ein Flugzeug Verspätung hat, dann wird diese Verspätung berechnet bis die Türen der Maschine aufgehen. Beschwert hatte sich ein österreichischer Passagier, der mit Germanwings geflogen war. Er wollte Entschädigung, weil sein Flieger über 3 Stunden Verspätung hatte und dann gibt es laut EU-Recht Bares auf die Hand. Germanwings wollte nicht zahlen, weil der Flieger ja nach 2 Stunden und 58 Minuten gelandet sei. Die Richter entschieden aber: die Türen der Maschine waren erst nach 3 Stunden und 3 Minuten auf – also muss die Fluggesellschaft zahlen.

Gut zu wissen, bei der Klauberei findet man als Normalo ja kaum noch durch. Gibt es sonst noch gute Nachrichten? Ja, es gab im Juni noch ein wichtiges Urteil. Und zwar haben die Europarichter „entschieden, dass Arbeitgeber ihren Angestellten den Urlaubsanspruch bar auszahlen müssen, wenn dieser, wegen zum Beispiel Krankheit, keinen nehmen konnte und dann aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Das gilt auch, wenn der Mitarbeiter gestorben ist. Dann wird das Urlaubsgeld quasi vererbt an die Angehörigen.
Und nicht zu vergessen die beiden EuGH-Urteile, die die meisten Schlagzeilen gemacht haben: Google muss Links löschen, wenn jemand das einfordert, weil er sich in Privatsphäre und Datenschutz verletzt fühlt. Und Zuwanderern in Deutschland kann Hartz 4 unter gewissen Umständen verweigert werden, zum Beispiel wenn sie sich keine Arbeit suchen.