Verlässliche Bezeichnungen

Der Europäische Verbraucherschutzverband Beuc fordert von der EU verlässlichere Bezeichnungen von Lebensmitteln. Bezeichnungen wie traditionell, Vollkorn oder besonders fruchtig würden häufig nicht den Tatsachen entsprechen und seien irreführend. Es sei schon verblüffend, wenn ein Ananas-Kokosnuss-Drink weniger als ein Drittel dieser Zutaten enthalte.

Bildausschnitt zeigt einen Teil eines großen Einkaufs auf dem Kassenband eines Supermarktes.

Auch die Abbildungen auf den Verpackungen seien irreführend so BEUC. Die Verbraucherschützer fordern klare EU-Definitionen der Begriffe, wie „traditionell“ oder „natürlich“. Einen Mindestgehalt an Vollkorn für Produkte mit dem Hinweis Vollkorn und Minimal-Regeln für Produkte, die bestimmte Zutaten wie Früchte auf der Vorderseite der Packung hervorheben; auch der genaue Prozentsatz der beworbenen Zutaten, wie z. B. Obst soll auf der Vorderseite der Packung stehen.