Werberegeln für Nahrungsmittel zu lasch

Dass es um die Gesundheit unserer Kinder besser stehen könnte ist kein Geheimnis. Fettleibigkeit ist auf dem besten Weg zur Volkskrankheit, Diabetes und andere Begleiterscheinungen scheinen vorprogrammiert. Deswegen hat sich die Europäische Union vor Jahren schon an die großen Lebensmittelkonzerne gewandt, dass sie sich Regeln machen sollen, welche ihrer Produkte an Kinder gerichtete Werbung machen darf. Diese Regeln, das hat der Verein foodwatch zusammen mit der Deutschen Diabetes-Hilfe und der Deutschen Diabetes-Gesellschaft herausgefunden, sind zu lasch.

Bildausschnitt zeigt einen Teil eines großen Einkaufs auf dem Kassenband eines Supermarktes.

Wie in einer aktuellen Studie bescheinigt wird, müssen die Konzerne ihre eigenen Regeln nicht mal brechen. Sie sind schlichtweg zu locker, wenn man die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO als Maßstab nimmt. Zum Beispiel: sehen die Konzerne in ihrer Selbstverpflichtung, dem „EU-Pledge“, Frühstücksflocken mit einem Zuckeranteil von 30% als Bestandteil einer ausgewogenen Ernährung für Kinder unter 12 Jahren, setzt die WHO die Obergrenze auf 15%. Laut dem Verein foodwatch entspricht das nur den wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen, dass die Kinder als Kunden von morgen möglichst früh an süße oder fettige Nahrung gewöhnt werden sollen.

Rein freiwillige Maßnahmen, die diverse Unternehmen wie Haribo, Dr. Oetker oder Bahlsen nicht unterschrieben haben, reichen scheinbar nicht aus. Auch wenn die Unternehmen ihre Selbstverpflichtung zuletzt 2012 in Eigeninitiative verschärft haben sind die Regeln größtenteils unnütz. In der Studie wurden alle Produkte untersucht, für die laut Selbstverpflichtung an Kinder gerichtete Werbung gemacht werden darf. 9 von 10 Produkten fallen demnach nach den Standards der WHO durch. Als Forderung von foodwatch, der Deutschen Diabetes-Hilfe und der Deutschen Diabetes-Gesellschaft ergeben sich daraus das Verlangen nach einer gesetzlichen Regelung sowie eine Heraufsetzung der Altersgrenze von 12 auf 16 Jahren.

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