Mal so ein Beispiel…wenn wir der KI sagen, sie soll uns mal schnell eine leicht verständliche Zusammenfassung von Goethes Faust schreiben, dann muss die KI vorher den Faust „gelesen“ haben.

Heißt, wenn die Künstliche Intelligenz lernen soll, muss sie entsprechend gefüttert werden – mit vielen Daten. Und der Zugang zu hochwertigen Daten in der EU sollte Hand in Hand mit einer fairen Vergütung für die Urheber gehen. Auch die Möglichkeit von Opt-Outs sollen leicht möglich sein. Das fordert der Rechtsausschuss des EU-Parlaments. Die Abgeordneten wollen, dass das EU-Urheberrecht für alle auf dem EU-Markt erhältlichen generativen KI-Systeme gilt. Und das unabhängig davon, wo das Training der KI stattfindet. Bei Google prüft die EU-Kommission seit Dezember 2025, ob die KI rechtswidrig mit Inhalten Dritter trainiert hat. Und auch, ob Google damit möglicherweise gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat.
„Die Untersuchung wird prüfen, ob Google den Wettbewerb verzerrt, indem es den Herausgebern dieser Inhalte unfaire Bedingungen auferlegt oder sich selbst einen privilegierten Zugang zu den Informationen gewährt und sich dadurch natürlich einen Vorteil verschafft.“