Wenn die EU nicht zuständig ist

Wenn eine Europäische Bürgerinitiative erfolgreich Unterstützerunterschriften für ihr Anliegen gesammelt hat, muss die EU-Kommission darauf reagieren. Für die Europäische Bürgerinitiative zur Anerkennung der „nationalen Regionen“ gibt es jetzt eine Antwort der Kommission. Die Bürgerinitiative fordert, dass die EU-Regionen, die sich durch nationale, ethnische, kulturelle, religiöse oder sprachliche Eigenheiten auszeichnen, besondere Aufmerksamkeit bekommen sollen. Dazu hatte es im Juli auch ein Debatte im EU-Parlament gegeben. Mit dabei war die EU-Kommissarin für Gleichstellung, Hadja Lahbib,

EU//Christophe Licoppe

Hadja Lahbib

„Wir nehmen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung sehr ernst und werden prüfen, wie wir zum Erreichen der Ziele der Initiative beitragen können. (…) Alle europäischen Regionen haben Anspruch auf Unterstützung durch die Kohäsionspolitik. Mit den Mitteln der Kohäsionspolitik können spezifische sprachliche und kulturelle Besonderheiten gefördert werden. (…) die Kommission wird ihre Schlussfolgerungen bis zum 4. September vorlegen.“

Fallen die Forderungen von Europäischen Bürgerinitiativen in europäische Zuständigkeit, kann das bedeuten, dass neue Rechtsvorschriften entstehen. Ein Beispiel war die Initiative „right2water“, die es vor einigen Jahren geschafft hatte, dass der Zugang zu sauberem Trinkwasser in der EU in einer neuen Richtlinie festgeschrieben wurde. Was die besondere Förderung der Regionen angeht, wird das wohl erstmal nicht passieren. Denn die EU-Kommission sieht sich für manche Forderungen nicht zuständig. In der Antwort heiß es jetzt auch: Andere Vorschläge sind bereits durch die derzeitige Kohäsionspolitik abgedeckt. Das seien Garantien zur Förderung der Eingliederung und Gleichbehandlung von Minderheiten sowie zur Achtung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt. Deshalb werde als Reaktion auf diese EBI keine neuen Rechtsvorschriften vorgeschlagen.