Sklaverei und Zwangsarbeit, das gibt’s doch garnicht mehr, oder?! Doch und geschätzt 28 Millionen Menschen auf dieser Welt, so das EU-Parlament, verrichten jeden Tag diese Arbeit mit Winzig-Löhnen oder gar keiner Bezahlung. Die Produkte kennen wir alle. Und es sind nicht nur T-Shirts für 1,50€…
„Wir kennen alle diese blauen Einmal-Handschuhe. Die haben wir alle während der Corona-Pandemie angehabt. Die kommen zu 70 Prozent aus Malaysia und drei Firmen nutzen zu Herstellung dieser Einmal-Handschuhe nachweislich Zwangsarbeit.“
Bernd Lange, S&D, ist der Vorsitzende des Handelsausschusses im EU-Parlament und er ist froh, dass das Parlament neuen Regeln zugestimmt hat, die es der EU ermöglichen, den Verkauf, die Einfuhr und die Ausfuhr von in Zwangsarbeit hergestellten Waren zu verbieten. Er weiß aber auch: Zwangsarbeit ist überall.
„Nicht nur in Asien, sondern auch in Europa. Deswegen ist es richtig, dass wir in unserer Gesetzgebung nicht differenzieren – die Bösen draußen und die Guten drinnen, sondern es ist horizontal auch für die Europäische Union Import, Vermarktung und Export gehören auf den Müllhaufen der Geschichte.“
Hinweise und Daten zu Zwangsarbeit sollen beispielsweise von internationalen Organisationen, Behörden und Hinweisgebern kommen. Idealerweise gesammelt in einer Datenbank. Ob Ermittlungen eingeleitet werden, soll anhand überprüfbarer und sachlicher Informationen entschieden werden. Hersteller von verbotenen Waren müssen ihre Produkte vom EU-Binnenmarkt nehmen und sie spenden, recyceln oder zerstören. Nicht konforme Unternehmen können mit Geldstrafen belegt werden. Und weil sich diese neuen Regeln nicht von allein überprüfen, hofft Bernd Lange:
„Wir brauchen wirklich Ressourcen. Wir brauchen die Datenbank und wir brauchen auch Menschen in der Kommission, die das umsetzen können und die Untersuchungen durchführen können. Und dafür werden wie auch streiten. Das darf kein Papiertiger sein. Das muss ein vernünftiges Gesetz sein, was den Menschen in Europa und darüber hinaus hilft.“
Ergänzend: Der Text muss nun noch vom EU-Rat förmlich gebilligt werden. Die EU-Länder müssen innerhalb von 3 Jahren mit der Anwendung der Verordnung beginnen.