Erste EU-Regeln gegen Gewalt an Frauen

Das EU-Parlament hat die ersten EU-Regeln zur Bekämpfung gegen geschlechtsspezifische Gewalt verabschiedet. Sexuelle und häusliche Gewalt vor allem gegen Frauen sollen in der EU einheitlich geahndet werden. Damit sei die EU Vorreiter, heißt es aus dem EU-Parlament. Gut so, sagt Evelyn Regner, S&D, EU-Abgeordnete aus Österreich.

„Nur ein Ja heißt Ja. Das ist der Schlüssel für unser allgemeines Miteinander. (…) Das gilt besonders in Momenten, wo wir besonders verletzlich sind. Das gilt insbesondere bei Sexualakten.“

Vergewaltigung wird in der EU-Richtlinie aber nicht einheitlich definiert. Das war u.a. durch Deutschland blockiert worden. Vergewaltigung sei nicht über EU-Recht zu Regeln hatte der deutsche Justizminister befunden. Doch geht, sagen die juristischen Dienste des EU-Parlaments und auch der EU-Kommission. Appelle an den deutschen Minister hatten keinen Erfolg. Das EU-Parlament wollte, dass jeder sexuellen Handlung zugestimmt werden muss.

„Deshalb war es natürlich eine herbe Enttäuschung für mich, als klar wurde, dass unser neues EU-Gesetz dem nur Ja ist Ja-Ansatz des Europäischen Parlaments nicht folgen wird können. Zu groß war der Widerstand im Rat. Aber, wir haben mit diesem neuen EU-Gesetz sehr vieles erreicht. Wir unterstreichen, Gewalt ist nichts Privates. Online wie offline. Dieses Gewaltschutzpaket ist ein wichtiger Anfang.“

Das EU-Parlament konnte auch die Forderung durchsetzen, dass die EU-Kommission künftig alle fünf Jahre Bericht darüber erstattet, ob die Vorschriften überarbeitet werden müssen.