Polen: Back to the Rechtsstaatlichkeit

Auf dem Weg zurück zur Rechtsstaatlichkeit nach EU-Standards hat Polen zwei „Supermeilensteine“ erreicht. Nach Reformen zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz und im Bereich der Rechtsstaatlichkeit hat die EU-Kommission den Weg zur Freigabe von bis zu 137 Milliarden Euro an EU-Geldern geebnet. Die Mitgliedstaaten müssen das jetzt noch bestätigen. Polen war 2017 das erste EU-Land gegen das die EU-Kommission wegen Verstößen gegen EU-Werte ein Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge eingeleitet wurde. Ob das Verfahren angesichts der Reformen und einem Aktionsplan für weitere Schritte eingestellt werden kann, müsse sich erst noch zeigen, so ein Kommissionssprecher.

EU

Eric Mamer, chief Spokes Person of the Von der Leyen Commission

„Wir sind hier, um Polen bei der Umsetzung des Aktionsplans zu unterstützen. Wir schauen uns den Plan auch genau an, und dann sehen wir weiter.“

Wie es um die Rechtsstaatlichkeit an allen Ländern der EU 27 steht, hält die EU-Kommission seit 2020 im jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit fest. Der Bericht soll helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen und vor allem zu lösen. Wie gut dieses Instrument zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit wirkt, hat der Europäische Rechnungshof untersucht. Die Prüfer kommen zu dem Ergebnis; der Bericht bleibt hinter seinen Möglichkeiten zurück. Das sehen wir anders, so die Reaktion des Chefsprechers der EU-Kommission, Eric Mahmer.

„Das ist eine Frage von Glas halb leer oder Glas halb voll. Es gab gar kein Glas bis vor kurzem. Der Bericht zur Rechtsstaatlichkeit ist eine sehr, sehr neue Schöpfung. Und als er gestartet wurde, hatte er keine Empfehlungen für die Mitgliedstaaten. Das kam erst im zweiten Schritt, vor rund zwei Jahren. (…) Und wir haben bereits einen hohen Prozentsatz von Empfehlungen, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt wurden, oder angekündigt sind, umgesetzt zu werden. Das ist ein großer Erfolg! In einem Bereich, der ganz besonders sensibel ist. Wir reden hier von der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten“

Ein Kritikpunkt der Rechnungsprüfer ist u.a., dass die Methodik der EU-Kommission, nach der sie den Bericht erstellt, transparenter sein könnte. Das könne auch helfen, die Bewertung besser zu verstehen.