Gegen mundtot – EP gibt grünes Licht

SLAPP- Klagen sind missbräuchliche Klagen. Sie dienen meist dazu, all die mundtot zu machen, die sich mit Themen des öffentlichen Interesses beschäftigen. Eines der bekanntesten Beispiele ist die maltesische Journalistin Daphne Caruana Galizia. Sie hatte u.a. über Korruption auf Malta berichtet. Als sie 2017 ermordet wurde, waren 43 Klagen gegen sie anhängig.

Holger Winkelmann | Euranet Plus

Das EU-Parlament hat jetzt final grünes Licht für neue Regeln gegen missbräuchliche Klagen gegeben.

„SLAPPs gehen gegen unsere europäischen Werte. Heute haben wir sie gestoppt.“

Das ist ein großer Sieg, sagt der zuständige Berichterstatter Tiemo Wölken. Um Opfer besser zu schützen, gibt es auch die Möglichkeit, vom Kläger zu verlangen, dass er die geschätzten Verfahrenskosten trägt – einschließlich der Kosten für die Rechtsvertretung des Beklagten. Laut EU-Parlament handelt es sich bei den Klägern häufig um Politiker, Unternehmen und Lobby-Gruppen. Das Gericht kann Klägern auch Schadenersatz auferlegen.

„Erst letztes Jahr gab es eine Rekordzahl an SLAPP-Fällen. 160 Fälle, in denen Journalisten möglicherweise ihrer Grundrechte beraubt wurden. Gleichzeitig stellen diese 160 Fälle eine Bedrohung unserer Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte auf freie Meinungsäußerung, Informations- und Vereinigungsfreiheit dar.“

Mit den neuen Vorschriften reagiert das EU-Parlament auch auf Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aus den Schlussfolgerungen der Konferenz zur Zukunft Europas. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, die Regeln gegen missbräuchliche Klagen in nationales Recht umzusetzen.