Frühstücksrichtlinie gegen Fake-Honig

Die meisten von uns wissen mittlerweile, dass die EU ihre Regeln über „Richtlinien“ vorgibt. Die müssen dann in nationale Gesetze umgesetzt werden. Erst schlägt die EU-Kommission vor, das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten müssen dann zustimmen. So sieht es vereinfacht aus. Und jetzt redet das EU-Parlament über die „Frühstücksrichtlinie“!?!

„Im Endeffekt geht es hier um vier unterschiedliche Richtlinien zu Honig, Fruchtsäften, Marmeladen und dehydrierter Milch.“

Nahaufnahme eines hellen Brotes auf einem Holzteller, vor dem Brot liegt ein Messer mit Holzgriff.

Damit wäre dann wohl der Begriff „Frühstücksrichtlinie“ geklärt. Mehr Aufklärung will die Frühstücksichtlinie u.a. in Sachen Honig schaffen. Denn längst nicht überall, wo Honig draufsteht, ist auch Honig drin, sagt Berichterstatter Alexander Bernhuber, EVP.

„In der EU werden derzeit rund 220.000 Tonnen Honig produziert. Aber die Nachfrage nach Honig ist viel, viel größer. Und rund 175.000 Tonnen Honig werden jährlich importiert. 40% dieser Importe kommen aus China. Und vieles davon ist eigentlich gar kein Honig, sondern Sirup aus Reis, Weizen oder Zuckerrüben mit Farbe und sonstigen Aromaten versetzt.“

Die EU-Abgeordneten sind sich einig: Das Ursprungsland des geernteten Honigs muss auf dem Etikett ersichtlich sein. Um Betrug einzuschränken, wollen die Abgeordneten ein System zur Rückverfolgung entlang der Lieferkette beim Honig einrichten, das die Herkunft des Produkts nachvollziehbar macht. Außerdem soll die EU ein Referenzlabor für Honig einrichten, um die Kontrollen zu verbessern und Verfälschungen durch systematische Tests aufzudecken. Die genaue Ursprungsbezeichnung soll auch bei Fruchtsäften, Marmeladen, Konfitüren und Gelees auf dem vorderen Etikett stehen. Grundsätzlich ist das Ziel, dass Verbraucher eine besser informierte Kaufentscheidung treffen können. Und dann war da noch….

„Zum Schluss noch eine gute Nachricht gerade für den deutschsprachigen Raum. Wir können einen 22 Jahre alten Irrsinn beseitigen. Wir dürfen endlich wieder zur Marmelade in Deutschland und Österreich Marmelade sagen.“

Den Begriff „marmalade“ hatten die Briten sich gesichert. Denn traditionell darf dort nur Orangenmarmelade marmalade heißen. Auf EU-Ebene wurde daraus: nur Brotaufstriche, die mindestens 20 Prozent Zitrusfruchtanteil enthalten, dürfen Marmelade genannt werden…