Verhaltensregeln für terroristische Inhalte

Redefreiheit, freie Meinungsäußerung und Zensur. Wo hört das eine auf, wo fängt das andere an? In diesen Tagen dürften sich das viele wieder verstärkt fragen. Die Geschehnisse in Israel, der Terrorangriff der Hamas, finden in den sozialen Medien teilweise extremen Widerhall. Die EU-Kommission hat Briefe an die großen Plattformen wie X, Meta und TikTok verschickt. Es geht um ihren Umgang mit terroristischen Inhalten, Desinformation, gewalttätigen Inhalten und Hetze. Das Gesetz über digitale Dienste verlangt von den Plattformen, Vorschriften einzuhalten. Wenn etwas auffällt, sind offizielle Anfragen der erste Schritt, sagt ein Kommissionssprecher.

Blick auf ein von einer Frau bedientes Smartphone, auf dessen Bildschirm die Facebook-App geöffnet wird

„Dann könnten Interviews durchgeführt werden, Inspektionen könnten durchgeführt werden. Es gibt mehr Durchsetzungsbefugnisse, beispielsweise die Verhängung zusätzlicher Maßnahmen; Bußgelder oder regelmäßige Strafzahlungen ebenfalls. Die Kommission könnte eine Untersuchung einleiten. Wir könnten auch einstweilige Maßnahmen gegen die Plattform ergreifen.“

Die EU hat 2016 einen Verhaltenskodex eingeführt. Illegale Hassreden, die den Plattformen gemeldet werden, sollen schnell entfernt werden, wobei die meisten Meldungen innerhalb von 24 Stunden überprüft werden. Die EU-Kommission arbeitet an einen Verhaltenskodex+. Gemeinsam mit den Unterzeichnern des Verhaltenskodex, nationalen Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft hat die EU-Kommission über die Merkmale eines künftigen „Verhaltenskodex+“ beraten. Der soll nicht mehr nur auf entsprechende Inhalte reagieren und sie dann entfernen. Der Verhaltenskodex+ soll die Online-Plattformen auch zu mehr Vorsorge und Vorwegnahme von Bedrohungen bewegen.