Interessenkonflikte darf es nicht geben

Die eine ist von der EU-Kommissarin für Bildung zur stellvertretenden Premierministerin und Außenministerin in Bulgarien geworden. Mariya Gabriel hat die EU-Kommission im Mai verlassen. Im Juni wurde bekannt, dass die Frau, die Google für Marktmissbrauch mit einer Milliardenstrafe belegt und von Apple Milliarden an Steuern zurückgefordert hat, den Job wechseln möchte. Die dänische Wettbewerbs-Kommissarin Margrethe Vestager will zur Europäischen Investment Bank -EIB -wechseln. Und im Juli hört man beim niederländischen Sender NOS im Interview jetzt das:

Frans TimmermansEU/ Georges Boulougouris

Frans Timmermans

„Ik wil premier worden.“

Frans Timmermans, Green Deal – Kommissar, will an der Spitze eines rot-grünen Bündnisses Premierminister in den Niederlanden werden. Dort wird im November gewählt. Für alle EU-Kommissare und Kommissarinnen, die vorzeitig gehen möchten, gilt: Interessenkonflikte darf es nicht geben.

„Es gibt natürlich Regeln, die stehen im Verhaltenskodex. Und Kommissare sind Politiker, also kommt es natürlich immer wieder mal vor, dass sie sich an der nationalen Politik beteiligen. Das bedeutet für gewöhnlich, dass sie sich unentgeltlich beurlauben lassen, generell gesprochen. Wenn das entsprechende Kollegmitglied in diese Phase eintritt, bedeutet es, dass er oder sie vorübergehend der Kommission nicht zur Verfügung steht, aber formell ein Kommissar, Kommissarin bleibt.“

Das Vorschlagsrecht für einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin hat der Mitgliedstaat, aus dem die ausgeschiedene Kommissarin oder Kommissar kommt.