Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet. Denn, der Medienrat in Ungarn hat einem privaten Radiosender aus höchst fragwürdigen Gründen, so meint die Kommission, die Nutzung von Funkfrequenzen untersagt. KlubRadio ist der letzte unabhängige Radiosender in Ungarn. Im Februar hatte der Sender aufgehört zu „funken“ und war notgedrungen ins Internet umgezogen. András Arató Geschäftsführer und Programmdirektor von KlubRadio hatte im Februar im Interview mit Euranet Plus angekündigt, vor das höchste ungarische Gericht ziehen zu wollen…

EC

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Flag of Hungary
6/12/2003

„…natürlich kann ich nichts vorhersagen und mache mir auch keine Illusionen. Und falls wir dort abgewiesen werden, werden wir vor den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ziehen, denn das ist eine Sache mit Symbolcharakter. In der Zwischenzeit hat das natürlich keinen Effekt darauf, ob wir on air gehen können oder nicht.“

Die regierungsabhängige Medienbehörde in Ungarn hatte dem privaten Radio die Verlängerung der Lizenz verweigert. Die Entscheidung war mit Verstößen gegen Meldepflichten begründet worden. Die EU-Kommission meint: diese Entscheidung ist nicht angemessen, intransparent, diskriminierend. Und sie verstößt deshalb gegen EU-Recht. Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Nichtdiskriminierung sind zentrale Elemente der EU-Telekomvorschriften. Schon im Februar hatte Kommissionssprecher Christian Wigand gesagt.

„Wir haben unsere Besorgnis zur Pressefreiheit und Pressevielfalt in Ungarn im Bericht zur Rechtsstaatlichkeit festgehalten. Der Fall KlubRadio verstärkt diese Besorgnis noch. Die Medien müssen frei und unabhängig arbeiten können-überall in der EU. Wir sind mit den ungarischen Behörden in Kontakt, damit KlubRadio seine Arbeit rechtmäßig fortführen kann.“

Ungarn hat jetzt zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe aus Brüssel zu reagieren.