Kindergeld-Verfahren gegen Österreich

Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Dabei geht es u.a. um die Regelung in Österreich, das Kindergeld für in Österreich lebende EU-Bürger am Heimatland dieser EU-Bürger auszurichten. Das verstoße gegen EU-Regeln. Nach geltendem Recht haben EU-Ausländer für die Dauer ihres Arbeitsaufenthalts im EU-Ausland Anspruch auf Kindergeld – auch wenn der Nachwuchs in einem anderen Land lebt.

Nahaufnahme verschiedener Euro-Gelscheine und -Münzen.

Die seit 2019 geltenden Regeln in Österreich verstoßen gegen die Gleichberechtigung, sagte heute die zuständige EU-Kommissarin Marianne Thyssen.

„Viele EU-Bürger, die in Österreich arbeiten und zum Sozial- und Steuersystem beitragen, genauso wie einheimische Arbeiter, erhalten jetzt weniger Leistungen, nur weil ihre Kinder in einem anderen Mitgliedsstaaten leben. Mit dieser Indexierung tut man nichts gegen Sozialdumping, oder Sozialtourismus. Im Gegenteil. Man trifft die, die morgens aufstehen, hart arbeiten und ihren Teil zur Österreichischen Wirtschaft beitragen. Und dafür haben sie das Recht, auf die gleichen Sozialleistungen und Steuervorteile. Das ist eine Frage von Fairness und Gleichbehandlung.“