„Abschiebungen gehören nicht auf die Tagesordnung“

Können wir Menschen in Länder wie Syrien oder Afghanistan zurückschicken? Bund und Länder hatten sich für Afghanistan verständigt, nur noch Kriminelle, Gefährder und Identitätsverweigerer abzuschieben. Jetzt wurden Stimmen laut, Kriminelle und Gefährder auch nach Syrien zurückzuschicken. Es ist für beide Länder nicht nachvollziehbar, meint die EU-Abgeordnete Birgit Sippel.

European Union

Birgit Sippel

Bayern und Sachsen wollen ab Juli 2018 wieder nach Syrien abschieben. Die beiden Unionsgeführten Länder haben einen entsprechenden Antrag auf den Weg gebracht. Er soll auf der Innenministerkonferenz, am Donnerstag und Freitag, beraten werden. Für diese Pläne gibt es aber aus Berlin noch klare Absagen. Für die SPD-Europaabgeordnete und innenpolitische Expertin Birgit Sippel ist das ein positives Signal. Und das Argument: nur Kriminelle und Gefährder kein Grund.

„Weil auch einen Gefährder oder Kriminellen will ich nicht in ein Land zurückschicken, wo er morgen entweder von Bomben bedroht, oder irgendwelchen Banden gefoltert oder ermordet wird.“

Auch Abschiebungen nach Afghanistan sind umstritten, weil sich der Konflikt mit den Taliban wieder verschärft hat. Aber die Bundesregierung hat seit Dezember 2016 in Sammelflügen weit über 100 Männer nach Afghanistan zurückfliegen lassen. Für Birgit Sippel ist die angespannte Situation Grund genug, nicht dorthin abzuschieben.

„Zumal wir die Abschiebungen nach Afghanistan zu einem Zeitpunkt wieder eingeführt haben, als die Situation eigentlich wieder instabiler wurde. Auch unsere eigenen Soldaten wieder verschärft geschützt werden müssen. Von daher gehören aus meiner Überzeugung auch Abschiebungen nach Afghanistan derzeit nicht auf die Tagesordnung.“