In drei Jahren kaum näher gekommen

Seit Donald Trump vergangene Woche zum neuen Präsident der USA gewählt wurde sind sich alle sicher: TTIP wird endgültig nicht kommen. Ein Autor der Süddeutschen Zeitung findet, dass das eine Chance für einen modernen und fairen Freihandel wäre:

Presseschau

„Tatsache ist, dass sich beide Seiten in drei Jahren und 15 Gesprächsrunden in wesentlichen Punkten kaum nähergekommen sind. Dabei mangelte es nicht am politischen Willen. Stattdessen zeigte sich immer deutlicher, dass die wirtschaftlichen Interessen selbst nach zahlreichen Treffen weit auseinandergehen, etwa auf dem Gebiet von Landwirtschaft und Ernährung. Ein Kompromiss wäre für beide Seiten mit schmerzhaften Zugeständnissen verbunden, so viel steht fest. Unterschiedliche Auffassungen gibt es auch beim Investorenschutz, der Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder in Bezug auf Arbeitnehmerrechte. Zudem zeichnete sich ab, dass das Versprechen, bestehende Standards würden sich keinesfalls verschlechtern, kaum haltbar ist. Höhere Standards für Verbraucher- und Umweltschutz waren ohnehin nie das Ziel.“

Bis 2020 soll es ein neues Einreisesystem für Bürger aus nicht visumspflichtigen Drittstaaten in die EU geben. So will die EU-Kommission den Kampf gegen den Terrorismus aufnehmen. Ein Autor der Stuttgarter Zeitung hält das für längst überfällig:

„Von den Amerikanern lernen heißt nicht unbedingt siegen lernen, wie gerade wieder zu beobachten ist. Doch in puncto Sicherheit haben sie den Europäern einiges voraus: Von den Illegalen aus Mexiko abgesehen, wissen die US-Behörden recht genau Bescheid darüber, wer ihr Land betritt. Ihre Einreisebedingungen zu erfüllen kann selbst für deutsche Staatsbürger ein lästiges bis ärgerliches Übel sein. Doch immerhin lässt sich an der US-Einreiseregistrierung namens Esta gut ermessen, wie die von der EU geplante Kopie Etias künftig funktionieren könnte. Wie Esta wird Etias keinen Schutz vor Terroristen, anderen Straftätern oder importierten Epidemien garantieren können. Für Angehörige der Risikoländer gilt ohnehin die Visumpflicht. Und der Einreisewillige, der Böses im Schilde führt, muss die Fragen etwa nur so beantworten, dass sein Antrag problemlos durch das automatisierte Verfahren läuft. Doch generell wissen die EU-Staaten dann besser Bescheid über die Menschen, die ihre Außengrenzen passieren.“

Ein Autor der Welt hat sich in dieser Woche mit den vielen Prozessen beschäftigt, die vor allem syrische Flüchtlinge gegen Ablehnungsbescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge führen.

„Das hergebrachte deutsche Recht ist zweigeteilt. Es umfasst das Grundrecht auf Asyl nach Artikel 16 Grundgesetz und die UN-Flüchtlingskonvention. Die Konvention regelt die vorläufige Aufnahme von Flüchtlingen. Sie bestimmt auch, dass Flüchtlinge vor Gericht klagen dürfen und dafür Prozesskostenhilfe bekommen. Die Konvention regelt aber nicht, wem Asyl und damit ein dauerhafter Aufenthalt mit Familiennachzug zusteht. Das entscheiden die Nationalstaaten bisher alleine. In Deutschland ist das Asylrecht ein Grundrecht – und deswegen müssen die Gerichte immer zwei Fragen klären: Sind die Syrer wirklich Flüchtlinge? Und wenn ja: Sind sie nach deutschem Grundrecht auch asylberechtigt? Es würde viel Zeit und Geld sparen, wenn deutsche Richter ein EU-Asylrecht anwenden könnten, welches das deutsche Asylgrundrecht ersetzt. Das können sie aber nicht. Denn das halb fertige europäische Asyl- und Flüchtlingsrecht ist ein wirrer Haufen. Europa oder Klein-Klein, kontinentweite Reform oder deutsch-europäisches Wirrwarr – das ist die Alternative.“