CETA kann (erstmal) starten

Es darf weitergehen mit Ceta. Das Bundesverfassungsgericht hat grünes Licht gegeben – erstmal und unter Bedingungen. Vorläufig darf das EU-Kanada- Freihandelsabkommen in Kraft treten. Kurios: Heute gab es sowohl bei den Kritikern, als auch bei den Befürwortern, etwas zu feiern. Es ist eben alles eine Frage der Interpretation. Holger Winkelmann berichtet.

Bild einer messingfarbenen Justitia-Waage.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hörte man seine Erleichterung förmlich an.

„Das freut mich natürlich. Ich glaube dass wir mit allen guten Argumenten das Verfassungsgericht überzeugen konnten. Die drei Auflagen, die es gibt, werden wir natürlich erfüllen. Zum Teil sind sie schon erfüllt, nach unserer Überzeugung. Aber wir werden das im Handelsministerrat und im Kabinettsbeschluss noch einmal sicherstellen. Insofern bin ich sehr zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens.“

Die drei Bedingungen sind für ihn also kein Problem – und für die Kläger ein Grund sich zu freuen. Foodwatch-Pressesprecherin Sylvie Ahrens sagt:

„Also wir bewerten das Urteil sehr, sehr positiv.“

Und schiebt dann auch gleich her, warum:

„Die Bundesrepublik muss absolut klarstellen, dass, wenn es in einem späteren Hauptsacheverfahren Bedenken gibt gegen CETA, dass sie aus dem Vertrag aussteigen kann, dass sie den Vertrag kündigen kann.“
Und das das so kommt, da ist sich Foodwatch weiterhin ziemlich sicher. Auch dafür gibt das Urteil nach Ansicht von Foodwatch ziemlich viel Rückenwind.

„Es wird ein Hauptsacheverfahren geben. Das wird einige Zeit dauern. Ein bis zwei Jahre. Aber das wichtige ist, es gibt ganz offensichtlich einige Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit von Ceta, denn sonst würde sich das Bundesverfassungsgericht nicht noch einmal damit befassen wollen.“

Erst einmal nimmt das Freihandelsabkommen aber seinen gewohnten Gang. Vorgesehen ist, dass Ceta nach der Unterzeichnung und der Zustimmung des EU-Parlaments Ende des Monats in Teilen vorläufig in Kraft tritt. Ein späterer Rückzieher Deutschlands ist, nach der Entscheidung von heute, nicht ausgeschlossen.