Ein Teenager, unheilbar krank, lebensmüde. Mehr weiß man nicht über einen jungen Menschen, der vor kurzem in Belgien seinem Leben durch aktive Sterbehilfe ein Ende gesetzt hat. Patientenschützer sind entsetzt – und werfen der EU Untätigkeit vor. Urte Modlich ist der Kritik nachgegangen:
Es ist eine emotionale Diskussion, der nüchterne Paragraphen voran gehen: Seit 2014 können unheilbar kranke Minderjährige in Belgien beantragen, aktiv beim Sterben unterstützt zu werden. Der Arzt kann also dem Patienten eine tödliche Dosis Medikamente verabreichen. In Deutschland ist das verboten – zum Glück, sagt der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Und zum Glück gebe es hierzulande zahlreiche stationäre und ambulante Kinderhospize – mit umfassenden Therapieangeboten zur Begleitung in den Tod:
„Ein Solches Angebot gibt es in Belgien nicht. Der Staat übernimmt viel zu wenig für die Begleitung, stattdessen wird Töten als Alternative angeboten. Das ist es aber nicht.“
In Belgien werde also getötet, sagt Brysch – und keiner rege sich auf. Auch nicht die EU, die doch immer auf die Einhaltung der Menschenrechte poche:
„Während Kommissionspräsident Juncker und Parlamentspräsident Schulz immer offensiv beispielsweise die Pressefreiheit in Ungarn anprangern oder das Verhalten gegenüber Flüchtlingen in Polen diskutieren, vermisse ich, dass diese menschenrechtlichen Standards auch in Bezug auf die Versorgung von Kindern in Belgien diskutiert werden.“
Das Recht auf Selbstbestimmung, das betonen Befürworter der aktiven Sterbehilfe. Patientenschützer Brysch aber argumentiert:
„Wir müssen uns in Europa darüber verständigen, dass Selbstbestimmung auch eine gute Begleitung zum Tod beinhaltet.“