Umwelthilfe kritisiert IKEA

Kartons sind beim Möbelriesen Ikea ja bekanntlich ein wesentlicher Bestandteil der Ware. Ein Karton spielt jetzt auch eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, „alte“ Ware zurückzugeben. Die Deutsche Umwelthilfe wirft Ikea vor, gegen das deutsche Elektrogesetz zu verstoßen. Das, was die EU-Kommission zur Richtlinie: Elektroteile müssen vom Handel zurückgenommen werden, gemacht hatte. Holger Winkelmann berichtet.

ikeafahnenIKEA / Helmut Stettin

Philipp Sommer, Referent für Kreislaufwirtschaft bei der Deutschen Umwelthilfe ist empört
„Zum einen informiert Ikea einfach nicht über die Rückgabemöglichkeiten. Also, Verbraucher können garnicht wissen, dass sie Geräte zurückgeben können, und im Endeffekt geben sie dann auch keine Geräte zurück. Dann geht es auch noch weiter, dass Ikea in bestimmten Fällen, nämlich bei Lampen und Leuchten, die Geräte überhaupt nicht zurücknimmt.“

Das haben Tests der Deutschen Umwelthilfe ergeben. Für die DUH liegt das unter anderem an dem komplizierten System. Wer eine LED-Lampe zurückgeben will, muss einem von IKEA beauftragten Dienstleister erst einmal eine Mail schreiben, und diesen Wunsch äußern. Das, so Sommer, halte viele Kunden davon ab, es überhaupt zu tun. Ein Grund, warum IKEA so handelt, ist für Sommer die Kostenfrage. Bis Freitag lässt die Deutsche Umwelthilfe Ikea nun Zeit, dies zu ändern. Ansonsten will der Verein vor Gericht klagen. IKEA wehrt sich allerdings, und antwortet nach unserer Anfrage in einer IKEA Stellungnahme wie folgt.

„Unser Dienstleister, nimmt über das Portal zmart24 auch Energiesparlampen sowie Leuchtstoffröhren zurück und erfüllt somit alle Anforderungen gemäß § 17 ElektroG. Leuchtmittel/Energiesparlampen müssen für den Postversand allerdings in einen speziellen Karton verpackt werden, den der von uns beauftragte Entsorgungsdienstleister denjenigen Kunden kostenlos zusendet, die die Rückgabe solcher Produkte anmelden. Im Testfall hat sich der Mitarbeiter des Dienstleisters leider nicht korrekt verhalten und die Rücknahme abgelehnt. Dies war ein Versehen, tatsächlich gilt die oben beschriebene Regelung.“

Also für IKEA eine Einzelfall. Wie es weiter geht, wird sich zeigen.