CETA: Investorenschutz geregelt

Zugegeben, es gibt Themen, die haben deutlich mehr Sex-Appeal als Vertragsgespräche zu transatlantischen Handelsabkommen. Und doch haben TTIP oder CETA schon viele Menschen in Deutschland und ganz Europa auf die Straße getrieben, um dagegen zu protestieren. Denn es gibt aus vor allem deutscher Sicht viele Ängste, dass unsere Umwelt- oder Verbraucherschutzstandards den Abkommen geopfert werden könnten. Für CETA – dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada wurde jetzt einer der großen Kritikpunkte – der Investorenschutz geregelt. Und vieles, was für CETA verhandelt wird, gilt als Blaupause für TTIP – das umstrittene Freihandelsabkommen mit den USA.

Puzzleteile

Claudia Knoppke, was sind die Vereinbarungen für CETA?

Es gilt als Durchbruch…Streitfälle zwischen Investoren und Staaten sollen künftig vor einem neuen Handelsgericht verhandelt werden. Die Angst bei TTIP ist ja beispielsweise, dass US-Investoren nationale Gesetze oder Standards gerichtlich unterlaufen können, wenn sie in der EU Geschäfte machen wollen. Für CETA werde das neue System wie ein internationales Gericht funktionieren, so dass Bürgerinnen und Bürger auf faire und objektive Urteile vertrauen können, hat EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström jetzt gesagt.

Das ist ein gutes Zeichen, dass wir zusammenarbeiten können und wir haben die Vorbehalte gehört. Ceta ist eine gute Vereinbarung. Es ermöglicht europäischen Unternehmen verbesserte Geschäftsbedingungen, um Jobs zu schaffen und den Handel zu erleichtern. Es beseitigt 99 % der Zölle was zu 407 Millionen Euro Einsparungen jährlich führt.

Die EU-Staaten und das EU-Parlament müssen dem CETA-Vertrag noch zustimmen. EU-Kommissarin Cecilia Malmström ist derweil hoffnungsfroh, dass das, was bei den Verhandlungen mit Kanada funktioniert hat, auch mit den USA klappen könnte.

Im Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada wurde jetzt vereinbart, dass ein bilateraler Gerichtshof mit 15 unabhängigen Schiedsrichtern geschaffen wird, die über Streitfälle zwischen Unternehmen und Staaten urteilen sollen. Das gilt als Durchbruch im Streit um den Investorenschutz.