Datenschützer jubeln – Die Verbrauchernews der Woche

Die Daten europäischer Internet-Nutzer sind in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff der Behörden geschützt. Das hat der Europäische Gerichtshof am Diestag geurteilt. Deshalb wurde die Vereinbarung zur einfachen Datenübermittlung in die USA, das so genannte „Safe Harbor-Abkommen“ für ungültig erklärt.

Detailaufnahme einer modernen Computertastatur und der dazugehörigen Mouse in weiß von Apple.

Die Entscheidung der EU-Kommission dazu im Jahr 2000 beruhte auf der Annahme, dass die USA ein angemessenes Schutzniveau von übermittelten personenbezogenen Daten gewährleisten. Die Entscheidung des Gerichts hat weitreichende Bedeutung für amerikanische Internet-Konzerne, für die es nun schwieriger wird, Daten von Europäern in die USA zu übertragen. Rena Tangens vom Datenschutzverein „Digitalcourage“ fand die „Safe Harbour“ Regelung immer schon viel zu lasch.

„In den USA ist es so, dass es in kein gleichwertiges Datenschutz Niveau gibt wie in der EU. Deshalb dürfen die Daten von uns eigentlich nicht dorthin übertragen werden. Und dann hat man, um das doch zu ermöglichen, diese Regelung „Safe Harbor“ gefunden. Die hat keinen Gesetzesrang. Das ist einfach so eine Vereinbarung. Und die Unternehmen die da als „Safe Harbor“ dann bezeichnet werden, also als „sicherer Hafen“, die zertifizieren sich selbst und sagen: Wir halten die Datenschutzregeln ein auf dem Level der EU. Und leider ist es aber eben eine Selbstzertifizierung. Das heißt, sie wird nirgendwo wirksam überprüft.“

Vor allem dürfte das Urteil kleinere Unternehmen treffen, die sich bisher komplett auf «Safe Harbor» verlassen haben.

Roaming Gebühren fallen

Die für Wettbewerb und Industrie zuständigen Minister haben sich mit dem Europa-Parlament grundsätzlich darauf geeinigt, die Roaming-Gebühren innerhalb der Europäischen Union abschaffen zu wollen. Ab dem 15. Juni 2017 sollen Verbraucher im EU-Ausland zu den gleichen Konditionen wie in ihrem Heimatland telefonieren, surfen und SMS versenden können, berichtet unter anderem focus.de. Allerdings müssen Verbraucher auch danach noch mit Ausnahmen rechnen. Denn für so genanntes „permanentes Roaming“ sollen Mobilfunkanbieter dennoch Aufschläge berechnen dürfen. Beim „permanenten Roaming“ würden Verbraucher eine deutlich günstigere SIM-Karte im Ausland kaufen, sie aber dauerhaft in ihrem Heimatland nutzen.