Das EU-Parlament hat jetzt befristeten Vorschriften zugestimmt, die Onlinemissbrauch von Kindern bekämpfen helfen sollen, während der Datenschutz weitestgehend gewahrt bleibt.
Ein Kompromiss, wie es aus dem Parlament heißt. Mit den befristeten Vorschriften sollen Anbieter von E-Mail-, Chat- und Messenger-Diensten Inhalte mit Darstellungen von sexuellem Missbrauch auf freiwilliger Basis erkennen, entfernen und melden können. Außerdem können sie Scanning-Technologien zur Erkennung von Cyber-Grooming einsetzen. Also wenn Kinder online angelockt werden. Die Regelung gilt nicht für das Durchsuchen von Audio-Material.
Datenschützer vom Verein Digitalcourage kritisieren den Beschluss zur Chat-Kontrolle. Die vorübergehende Erlaubnis sei ein gefährlicher Präzedenzfall, der die Opfer aber nicht schütze. Die Datenschützer sehen die Gefahr, dass, ähnlich wie bei anderen Überwachungsinstrumenten, die Inhalte der automatisierten Untersuchung kontinuierlich ausgeweitet werden. Grundsätzlich heißt es von Digitalcourage: Automatisierte Überwachung kann klassische Polizeiarbeit in diesem sensiblen Bereich nicht ersetzen. Auch kann solche Massenüberwachung nicht zwischen potentiellen Straftätern und besonders schutzbedürftige Formen der Kommunikation differenzieren, z.B. von Opfern von sexualisierter Gewalt mit ihren Therapeuten oder Anwält*innen.