Der Rundfunkbeitrag ist rechtens

Sind Rundfunkgebühren in Deutschland unerlaubte staatliche Beihilfen im Sinne des EU-Rechts? Die Frage hat der Europäische Gerichtshof heute mit Nein beantwortet. Der EuGH hat entscheiden, das Rundgebühren, der Rundfunkbeitrag in Deutschland rechtens sind. Die Richter hatten zu entscheiden, weil das Landgericht Tübingen dem Gerichtshof im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag eine Reihe von Fragen vorgelegt hatte.

Ein rot-schwarzes Retro-Radio mit ausgeklappter Antenne

Das Landgericht wollte u.a. wissen, ob der Rundfunkbeitrag eine staatliche Beihilfe zugunsten der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten SWR und ZDF darstellt. Der EuGH hat auch entschieden, dass Beschäftigte in Kurzarbeit nicht hinnehmen müssen, dass der Arbeitgeber ihnen das Urlaubsgeld pauschal kürzt. Allerdings hänge die Dauer des gewährten Jahresurlaubs von der tatsächlichen Arbeitszeit ab. Damit könne Kurzarbeit dazu führen, dass auch der Jahresurlaub gekürzt werde.