Ryanair: Passagiere werden nicht entschädigt

Was Kabinenpersonal und Piloten beim Billigflieger Ryanair beklagen, sind zu wenig Geld und schlechte Arbeitsbedingungen. Um das zu ändern, haben sie gerade wieder in einigen EU-Ländern gestreikt. In die Röhre geguckt haben deshalb auch tausende Passagiere. Und aus dem irischen Ryanair- Headquarter in Dublin heißt es: Passagiere würden wegen der „außergewöhnlichen Umstände“ nicht entschädigt.

Blick aus dem Flugzeugfenster auf die Tragfläche, man sieht im Hintergrund etwas Landschaft, eine Wolke und den Himmel.

Für Ryanair ist nach EU-Recht keine Entschädigung fällig, wenn „die Gewerkschaft unangemessen und völlig außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft handelt“. Das könnte aber vielleicht wieder ein Fall für eine gerichtliche Klärung werden. Denn im April dieses Jahres hatte der EuGH in einem Fall von wildem Streik entschieden:

In der EU-Verordnung zu Fluggastrechten müssen außergewöhnliche Umstände bestimmte Merkmale tragen. Sie müssen in ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Tätigkeiten der Fluggesellschaft, und von dieser tatsächlich nicht beherrschbar sein. Ein Streik sei das nicht automatisch.
Sebastien Pant, Sprecher der Europäischen Verbraucherorganisation BEUC hat im Interview mit Euranetplus gesagt.

„Wo es schwierig wird, ist, wenn Fluggesellschaften die EU-Verbraucherrechte nicht respektieren. Und leider hört man häufiger davon. Hier ist unseres Erachtens sehr wichtig, dass es in der Europäischen Union eine stärkere Durchsetzungskultur gibt, so dass die nationalen Behörden eingreifen und dafür eintreten müssen, dass die Rechte der Verbraucher geachtet werden. Und abschließend möchte ich sagen, dass es für Fluggesellschaften, die die Verbraucherrechte nicht erfüllen, echte Sanktionen geben sollte.“