Mehr Rechte für Fluggäste

Ein wilder Streik bei einer Fluggesellschaft ist kein Sturm, Schneechaos oder sonst ein „außergewöhnlicher Umstand“. Das bedeutet auch, dass Fluggäste eine Entschädigung für ihren ausgefallenen Flug bekommen können. Der Europäische Gerichtshof hat jetzt mit seinem Urteil die Verbraucherrechte gestärkt. Claudia Knoppke hat die Urteilsbegründung.

Blick aus dem Flugzeugfenster auf die Tragfläche, man sieht im Hintergrund etwas Landschaft, eine Wolke und den Himmel.

Viele Fluggäste hatten geklagt, weil sie im Oktober 2016 nicht abheben konnten. Bei Tuifly gab es nicht genug Piloten oder Flugbegleiter. Und zwar deshalb, weil die Chefetage überraschend Umstrukturierungen angekündigt hatte. Die Beschäftigten hatten sich daraufhin in einer unorganisierten Aktion auf „Krank melden“ verabredet. Doch sind die Massenkrankmeldungen ein „außergewöhnlicher Umstand“ im Sinne der EU-Verordnung zu Fluggastrechten? Und müssen deshalb keine Entschädigungen gezahlt werden? Der EuGH hat entschieden:

„Dass die spontane Abwesenheit eines erheblichen Teils des Flugpersonals – wilder Streik – nicht unter den Begriff „außergewöhnlicher Umstand im Sinne dieser Bestimmung fällt“

In der EU-Verordnung zu Fluggastrechten müssen außergewöhnliche Umstände bestimmte Merkmale tragen. Sie müssen in ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Tätigkeiten der Fluggesellschaft, und von dieser tatsächlich nicht beherrschbar sein. Ein Streik sei das nicht automatisch. Die Richter meinen: Umstrukturierungen anzukündigen, ist Teil der normalen Geschäftstätigkeit. Das Risiko, dass sich daraus Folgen, wie Konflikte mit Mitarbeitern ergeben können, auch. Und auch die Tatsache, dass „wilde Streiks“ im deutschen Arbeits- und Tarifrecht verboten sind, mache aus der Aktion keinen außergewöhnlichen Umstand, so die Richter. Denn den Anspruch von Fluggästen auf Ausgleichszahlung von den arbeits-und tarifrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaats abhängig zu machen; würde die Ziele dieser Verordnung beeinträchtigen.

Der EuGH hat die Rechte der Fluggäste in der EU gestärkt.

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