Aldi gewinnt den Sorbet-Streit

Das Champagner-Sorbet vom Aldi Süd darf weiter so heißen. Denn wenn es nach Champagner schmecke, dürfe es auch so heißen, urteilte der Europäische Gerichtshof. Die französische Schutzvereinigung für Champagnerhersteller, das Comité Interprofessionnel du Vin de Champagne, wollte Aldi Süd den Verkauf des Sorbets verbieten lassen.

Es enthält „nur“ zwölf Prozent Champagner. Der EuGH befand, die Bezeichnung Champagner sei zwar geschützt, doch wenn das Dessert über Geschmackseigenschaften verfüge, die im Wesentlichen dem Champagner zugeschrieben werden, dürfe ein Hersteller auch darauf verweisen. Die Menge des Schaumweins im Sorbet sei für sich genommen ein wichtiger, aber kein hinreichender Gesichtspunkt.