Erfolg für Datenschützer

Eine weitreichende Vorratsdatenspeicherung ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtswidrig. Eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten sei mit EU-Recht nicht vereinbar, haben die Richter heute geurteilt. Anlass für das Urteil sind laufende Verfahren in Schweden und Großbritannien. Datenschützer, Netzaktivisten und Vertreter aus der Digitalwirtschaft haben das Urteil einhellig begrüßt und fordern jetzt Konsequenzen.

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Es ist ein großer Erfolg für den Datenschutz und das Grundrecht auf Privatheit, findet auch padeluun von Digitalcourage.

„Wir freuen uns sehr. Wir haben uns das vorher auch schon so gedacht, denn der EuGH richtet in der Regel sehr menschengerechtsfreundlich. Ich denke mal, unsere Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht wird, zeigen, dass wir es schaffen werden, auch dieses Mal das Gesetz zu kippen.“Die Bundesregierung hält das geltende Gesetz in Deutschland zur Vorratsdatenspeicherung weiterhin für verfassungs- und europarechtskonform. Das EuGH-Urteil werde jetzt aber „sorgfältig
ausgewertet“, teilte das Justizministerium mit.

Kampf gegen Terrorismus

Die EU-Kommission will verstärkt gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität in Europa vorgehen. Sie hat heute mehrere Maßnahmen vorgeschlagen, die Terroristen und anderen Kriminellen u.a. den Geldhahn zudrehen soll. Außerdem will die Kommission das Schengener Informationssystem –SIS- stärken, um den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Straftäter und Gefährder technisch und operativ zu verbessern.

Zurzeit werden in der Datenbank Personen oder Gegenstände gespeichert, die zum Beispiel zur Festnahme, Auslieferung oder Sicherstellung ausgeschrieben sind. SIS wird auch zur Fahndung nach Verdächtigen und Vermissten, oder auch zur Suche nach gestohlenen Autos oder Waffen genutzt. Zukünftig soll es auch die Kategorie „unbekannte gesuchte Personen“ geben, genauso wie Hinweise auf vermisste Kinder, oder Kinder, bei denen die Behörden von einem hohen Entführungsrisiko ausgehen. Auch für Personen, die aus der EU in ihre Heimatländer ausgewiesen werden sollen, sind Einträge geplant, ebenso für Menschen, für die es Einreiseverbote gibt. Das Europaparlament und die EU-Staaten müssen jetzt über die Vorschläge entscheiden.

Kommission gibt Polen noch Zeit

Die EU-Kommission verschärft ihr Vorgehen gegen Polen. Die Kommission hat heute zum wiederholten Mal Änderungen an der Reform des Verfassungsgerichts in Polen gefordert. Um das zu tun, hat Warschau weitere zwei Monate Zeit bekommen. Dann werde man über mögliche weitere Schritte entscheiden, sagte Kommissions-Vizepräsident Frans Timmermans.

„Also ich glaube tatsächlich, es wäre möglich noch eine Lösung zu finden. Wenn wir weitere Schritte machen würden, brauchen wir politische Unterstützung im Rat, und auch im europäischen Parlament.“
Die Kommission hatte im Januar ein Verfahren gegen Polen eingeleitet, das in letzter Konsequenz zum Entzug des Stimmrechts Polens in der EU führen könnte.