Die EU-Kommission hat eine weitere milliardenschwere Finanzspritze für den neuen Hauptstadtflughafen BER genehmigt. Der im Januar angemeldete Kredit in Höhe von 1,1 Milliarden Euro sowie eine Garantie für zusätzliche Kredite von bis zu 1,1 Milliarden Euro stünden mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang, teilte die Brüsseler Behörde heute mit.
Die Hälfte der insgesamt 2,2 Milliarden Euro werden von den Gesellschaftern Bund, Berlin und Brandenburg als Darlehen gewährt. Die andere Hälfte wird von einem Konsortium von sieben Banken unter Führung der Norddeutschen Landesbank als Kredite zu Verfügung gestellt. Dafür bürgen die Gesellschafter in voller Höhe. Nach Angaben der EU-Kommission ist ein Teil des Geldes für die Lösung technischer Probleme mit dem Brandschutzsystem und für die Verbesserung des Schallschutzes vorgesehen. Zudem solle in den Ausbau des Flughafens investiert werden, da das Verkehrsaufkommen stärker steigen wird als ursprünglich angenommen.
Kein Plan B
Die EU braucht einen Plan B, sollte die Türkei den Flüchtlingsdeal mit der EU platzen lassen. Das hat Griechenland von Brüssel gefordert. Eine Sprecherin der EU-Kommission hat das jetzt aber für unnötig erklärt:
„Die Kommission hat einen Plan A, und der sieht vor, den EU-Türkei Deal erfolgreich zu machen. Und ich möchte Sie daran erinnern, dass dies kein Plan ist, den wir erst seit gestern verfolgen. Wir haben eine umfassende europäische Agenda für Migration seit 2015 und wir haben die letzten 15 Monate damit verbracht, diese Agenda umzusetzen. Das ist unser Plan und den werden wir weiterhin verfolgen und auch die Länder unterstützen, die dadurch unter Druck geraten.“
Eine weitere Forderung der griechischen Regierung stößt darüber hinaus weiterhin auf wenig Unterstützung. Die Forderung, dass alle Flüchtlinge gleich auf die EU-Staaten verteilt werden sollten lehnen unter anderen Tschechien, die Slowakei und Ungarn ab.
Neuer Nordsee-Plan
Die Europäische Kommission hat heute erstmals einen Mehrjahresplan für die Befischung der Nordsee vorgeschlagen. Er deckt mehr als 70 Prozent der Fischerei in der Nordsee ab. Fangbeschränkungen müssen demnach auf Grundlage wissenschaftlichen Erkenntnissen erlassen werden; zudem möchte die Kommission im Rahmen der Regionalisierung mehr Befugnisse auf die nationalen und regionalen Behörden übertragen. Die Fischereien in der Nordsee sind sehr komplex: Schiffe aus mindestens sieben Küstenstaaten der EU sowie Norwegen sind beteiligt. Die Schiffe nutzen unterschiedliche Fanggeräte und fangen damit eine Mischung verschiedener Arten. Um die Fischereiüberwachung zu verbessern, enthält der Plan auch eine Verpflichtung, wichtige Arten nur in bezeichneten Häfen an Land mitzunehmen, sowie neue Vorschriften im Zusammenhang mit der Pflicht zur Meldung dieser so genannten Anlandungen an die Behörden. Mit den vorgeschlagenen Vorschriften soll ein Gleichgewicht zwischen mehr Flexibilität für die Fischer und wirksameren Kontrollen erreicht werden.