Verbraucherschützer fürchten nach der Verabschiedung neuer EU-Datenschutz-Standards Verschlechterungen bei den Bonitätsprüfungen von Kunden. Die EU-Regelungen zum sogenannten Scoring zur Prüfung der Kreditwürdigkeit seien deutlich unbestimmter als die deutschen Vorschriften, kritisierte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv)
Eine Befürchtung ist, dass die Einstufung der Kreditwürdigkeit alleine von der Wohnadresse abhängen könnte, sagt Florian Glatzer vom Bundesverband
„Bisher war es beispielsweise auch nicht möglich, dass die Scoring-Unternehmen ihren Score-Wert, also die Berechnung der Kreditwürdigkeit, alleine auf Adressdaten stützen. Also sie dürfen nicht nur meine Adresse nehmen und schauen, oh, ok, der Herr Glatzer wohnt in einem schlechten Viertel, jetzt bewerten wir ihn mal negativ“
Ganze Viertel oder Straßenzüge bekämen eine negative Kreditwürdigkeit bescheinigt“, warnte die VzBV.
Und noch etwas sorgt bei der Datenschutzreform für Unruhe. Alle Jugendlichen unter 16 Jahren brauchen spätestens ab 2018 dann eine Einverständniserklärung der Eltern, um zum Beispiel Facebook, Twitter, WhatsApp oder andere Interdienste nutzen zu dürfen. Das ist auch für die Konzerne ein Problem. Denn wenn sie die neuen Regeln nicht einhalten drohen hohe Strafen.