Wer muss eigentlich dafür gerade stehen, wenn über öffentliche WLAN-Netze Straftaten begangenen werden? Also, beispielsweise illegal etwas heruntergeladen wird. Genau diese Frage soll der Europäische Gerichtshof aktuell klären. Monika Olszewski berichtet:
In Deutschland ist im Moment noch der Betreiber des WLAN-Netzes verantwortlich. Das ganze nennt sich Störerhaftung. Die Initiative Freifunk beispielsweise bietet WLAN ohne großes Haftungsrisiko für viele Bürger an. Warum erklärt Detlef Buschkamp von Freifunk Gütersloh so:
„Weil Freifunk technisch und rechtlich das Providerprivileg genießt. Dieses Providerprivileg ist ein Gesetz und in diesem Gesetz steht vereinfacht, dass der Briefträger nicht für den Inhalt der Briefe verantwortlich ist, der Paketbote nicht für den Inhalt der Pakete. Und wir eben nicht für den Inhalt der Datenpakete.“
Buschkamp von Freifunk würde es begrüßen, wenn der Europäische Gerichtshof jetzt die sogenannte Störerhaftung kippt, die es so nur in Deutschland und sonst in keinem anderen Land gibt:
„Das bringt auf der einen Seite sicherlich erstmal eine erheblich höhere Rechtssicherheit, weil die Leute natürlich stark verunsichert sind, weil viele Leute gar nicht wissen ob sie von der Störerhaftung überhaupt betroffen sind oder nicht. Viele Leute haben auch Angst davor, dass sie trotz Freifunk von der Störerhaftung betroffen sind. Das würde alles entfalle, also es würde auf jeden Fall erhebliche Rechtssicherheit bringen.“
Zudem wäre es ein richtiger Schritt in die Zukunft des digitalen Zeitalters meint Buschkamp:
„Wenn wir nicht noch weiter zurückfallen wollen im digitalen Leben, dann werden wir gar nicht drum rum kommen, dieses Deutschland-Gesetz abzuschaffen.“
Das wird aber noch dauern. Denn eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Störerhaftung wird es wohl erst in einigen Monaten geben.