Nur wo Nutella draufsteht, ist ja bekanntlich auch Nutella drin. Und damit auch Schwarzwälder Schinken, Westfälischer Pumpernickel oder Lübecker Marzipan nur drin ist, wo es draufsteht, hat die EU ein Siegel erfunden, dass sie auf geschützte Produkte klebt. 79 Produkte aus Deutschland sind derzeit per EU-Siegel geschützt. Sie kommen aus bestimmten Regionen oder werden nach gewissen Verfahren hergestellt. Um anerkannt zu werden, müssen die Hersteller einen gemeinsamen Antrag bei der EU-Kommission einreichen. Noch ist das so – Aber bleibt das auch wirklich so?
Seit dem Wochenende geistern immer wieder Berichte durch die Medien, dass wohlmöglich im Rahmen der TTIP-Verhandlungen mit den USA eben dieser Schutz aufgehoben werden soll. Ein Sprecher der EU-Kommission hat aber heute beruhigt: „Was wir dazu sagen können, ist, dass es bei den laufenden TTIP-Verhandlungen um den Schutz u.a. der geografischen Angaben in den USA geht. Und darum, die Standards der Lebensmittelqualität in Europa nicht zu senken. Und im Fall der geschützten Produkte haben wir unseren Verhandlungspartnern klar gemacht, dass es eine unserer Hauptprioritäten ist. Und wir haben nicht zugestimmt und wir werden nicht zustimmen, den Schutz der regional geschützten Produkte in Europa zu reduzieren.“
Und noch einmal kurz zur Zusammenfassung: Es gibt drei unterschiedliche Kennzeichnungen. „Geschützte Ursprungsbezeichnung“: Dabei muss ein Lebensmittel in einem Gebiet nach einem bestimmten Verfahren erzeugt, verarbeitet und hergestellt werden. Bei der „geschützten geografischen Angabe“ muss nur eine dieser Produktionsstufen in der Herkunftsregion stattfinden. Eine „garantiert traditionelle Spezialität“ braucht nur eine traditionelle Zusammensetzung oder ein traditionelles Herstellungsverfahren aufweisen.