Ilaria Salis, oder Haftbedingungen in der EU

Wie steht es um die Haftbedingungen in den EU-Mitgliedstaaten? Der Fall der Italienerin Ilaria Salis hat das Thema wieder in den Vordergrund gerückt. Bei einer Aussprache im EU-Parlament hat Kommissarin Mairead McGuinness noch einmal betont, dass Haftfragen grundsätzlich erst einmal in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegen.

Die offizielle Flagge der europäischen Union mit im Kreis angeordneten gelben Sternen auf dunkelblauem Grund

„Allerdings verlangt die Grundrechtecharta, dass Haftbedingungen im Rahmen des EU-Rechts nicht gegen Grundrechte verstoßen.“

Eine Studie im Auftrag des Ausschusses u.a. für Justiz und Menschenrechte im EU-Parlament von April 2023 zeigt allerdings: es hapert häufig an der Einhaltung internationaler und europäischer Standards. Ilaria Salis sitzt in Ungarn in Untersuchungshaft. Ihr wird u.a. Körperverletzung vorgeworfen, weil sie vor einem Jahr auf einer Demo Neo-Nazis angegriffen haben soll. Nachdem Salis in Ketten vor Gericht gezeigt wurde, sind die Haftbedingungen in Ungarn in den Fokus gerückt. Denn eigentlich gilt in der EU laut den Verfahrensrichtlinien für ein faires Gerichtsverfahren u.a.:

„Die Unschuldsvermutung. Daraus ergibt sich das Verbot, Verdächtige und Beschuldigte vor Gericht oder in der Öffentlichkeit durch die Anwendung körperlicher Fesseln als schuldig darzustellen.“

Ilaria Salis hat als Italienerin auch das Recht, die Zeit bis zum Prozess zu Hause im Hausarrest zu verbringen. Das zu erreichen, versuchen ihr Vater und eine Petition. Die EU-Kommission will grundlegende Standards bei den Haftbedingungen in den Mitgliedstaaten erreichen und hatte dazu 2022 Empfehlungen vorgestellt. Die Mitgliedstaaten müssen zurückmelden, was dazu auf nationaler Ebene getan wurde. Die EU-Kommission will den Bericht dazu Ende dieses Jahres vorstellen. Und im Fall Ilaria Salis

„Ich möchte betonen, dass die Kommission bereit ist, bei der Suche nach einer tragfähigen Lösung im EU-Rahmen zu helfen.“