Am kommenden Sonntag kommen Vertreter der EU und der Türkei zu einem Flüchtlings-Gipfel in Brüssel zusammen. Die EU- Staaten wollen mit der Türkei einen Aktionsplan zur verstärkten Zusammenarbeit in der Flüchtlingsfrage beschließen.
Die EU will im Gegenzug der Türkei bei den Beitrittsverhandlungen entgegenkommen. Der türkische Europaminister Volkan Bozkir sagte dazu heute laut Agenturmeldungen: „In der Beziehung zwischen der Türkei und der EU werden die Karten neu verteilt.“
Wenn auf einem Flugblatt die Namen zweier Abtreibungsärzte und die Ermordung der Juden durch die Nazis gleichzeitig genannt werden, ist das nicht pauschal rechtswidrig. Ein deutscher Abtreibungsgegner hat erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt: Nach dem heute gefällten Urteil des Gerichtshofes darf er die Flugblätter verteilen.
Legale Flugbglätter
Ein deutsches Gericht hatte dem 64-Jährigen 2005 die Verteilung der Flugblätter nach Klagen der beiden Mediziner verboten. Das sei zu Unrecht geschehen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat darin einen Verstoß gegen die Meinungsfreiheit des Abtreibungsgegners gesehen. Der Mann habe die genannten Ärzte nicht mit den Nazis gleichgesetzt. Er habe auch nicht ausdrücklich Abtreibung mit der Ermordung der Juden gleichgesetzt. Daher seien die Persönlichkeitsrechte der Mediziner nicht verletzt worden. Gegen das Urteil kann Berufung beantragt werden. Die kann aber abgelehnt werden.
Wachstum vom 1,9 Prozent
Die EU-Kommission hält an ihrer Wirtschafts-Prognose fest und geht von einem Wachstum von 1,9 Prozent für dieses Jahr und 2 Prozent für das kommende aus. Ob und wie sich die Terroranschläge auf das Wirtschaftswachstum der 28 EU-Mitgliedsstaaten auswirken würden, sei noch nicht absehbar, hieß es heute von EU-Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrowskis. Er sagte aber auch, dass „Sicherheits-Herausforderungen“ zu möglichen Risikofaktoren für den noch moderaten Wirtschaftsaufschwung in Europa zählen würden.