Die beiden kleinsten Euromünzen verschwinden zunehmend vom Markt. Nun führt auch Irland eine Regel ein, nach der die kleinsten beiden Münzen dort bald eine deutlich geringere Rolle spielen.
Vom 28. Oktober an werden Wechselgeldbeträge in Geschäften auf die jeweils nächste Fünf-Cent-Stelle auf- oder abgerundet, teilte die irische Zentralbank mit. Ein- und Zwei-Cent Münzen bleiben aber gesetzliches Zahlungsmittel. Damit führt Irland als siebtes EU-Mitglied diese Regelung ein: nach Belgien, Finnland und den Niederlanden sowie Ungarn, Schweden und Dänemark. Die EU-Kommission hatte bereits vor zwei Jahren entsprechende Pläne vorgestellt. Zur Begründung hieß es damals, Herstellung und Herausgabe der Münzen seien relativ teuer, zumindest übersteige beides den Wert der Geldstücke.
Frist nach Safe-Harbor Urteil
Die EU-Datenschutzbehörden geben der Europäischen Kommission und der amerikanischen Regierung nach dem Safe-Harbor-Urteil des Europäischen Gerichtshofs drei Monate Zeit, um eine Lösung für die Datenübertragung in die Vereinigten Staaten zu finden. In einer gemeinsamen Erklärung der nationalen Datenschutzbehörden heißt es, wenn es bis Ende Januar 2016 keine angemessene Lösung gebe, seien die Datenschutzbehörden der EU-Staaten verpflichtet, alle nötigen und angebrachten Schritte zu ergreifen. Dazu zählen unter anderem Bußgelder. Der Europäische Gerichtshof hatte Anfang Oktober in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass die Übertragung persönlicher Daten von Europa nach Amerika auf der Grundlage des Safe-Harbor-Abkommens nicht mehr möglich ist.