Mehr Hilfe außerhalb der EU

Seit dem 1.Mai gilt eine Regel in der EU, die auf den ersten Blick mit einem: Ja und?! kommentiert werden könnte. Auf den zweiten Blick ist die Regel zum konsularischen Beistand aber garnicht so unwichtig. Denn EU-Bürger haben jetzt Anspruch auf Hilfe, oder Unterstützung in jeder EU-Auslandsvertretung außerhalb der EU.

Nahaufnahme eines deutschen Reisepasses.

Claudia Knoppke, was genau bringt mir das?

Stell dir vor, du bist auf Reisen außerhalb der EU. Dann wird dir dein Pass gestohlen, oder du verlierst ihn. Dann ist der erste Gang in der Regel der zur Polizei. Der nächste zu einem deutschen Konsulat, oder der deutschen Botschaft, um Ersatzpapiere zu bekommen. Denn ohne Papiere kannst du in keinen Flieger steigen, oder die Grenze passieren. Jetzt könnte es ja sein, dass vor Ort keine deutsche Vertretung ist, aber vielleicht eine französische, oder finnische. Die neue Regel sagt, auch diese Auslandsvertretung eines EU-Landes muss dir dann helfen. Auch wenn es ganz dicke kommt, also eine schwere Krankheit, vielleicht auch ein Unfall, oder eine Verhaftung, dann können alle EU-Bürger bei allen EU-Vertretungen im Ausland Hilfe suchen.

Was ist denn, wenn ich in einem Land bin und da zum Beispiel eine Naturkatastrophe passiert?

Die neuen Regeln legen auch fest, wie die EU-Staaten bei gemeinsamen Notfallplänen zusammenarbeiten, damit nicht vertretene EU-Bürger im Falle einer Krise oder einer Naturkatastrophe Schutz erhalten. Und das betrifft laut EU übrigens mehr Menschen, als man im ersten Moment vermuten könnte. Fast 7 Millionen EU-Bürger reisen oder leben außerhalb der EU in Ländern oder Gebieten, in denen ihr eigener Mitgliedstaat keine Botschaft oder kein Konsulat hat.

Seit dem 1. Mai gelten EU Vorschriften für konsularischen Beistand?