Fahrverbote: Grundsatzentscheidung für andere EU-Mitglieder?

Jetzt ist es amtlich. Fahrverbote in Innenstädten darf es geben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Und die Reaktionen darauf könnten natürlich nicht unterschiedlicher sein. Das sei eine Ohrfeige für die Bundesregierung, die jahrelang nichts unternommen habe, sagen die einen. Fahrverbote bringen nichts, sagen die anderen. Holger Winkelmann berichtet.

Blick vom Rücksitz in die Auto-Fahrerkabine auf den Arm des Fahrers am Lenkrad und das Navigationsgerät an der Windschutzscheibe.

Der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese gehört zu der Gruppe der Skeptiker. Er sagt:

„Ich finde, Fahrverbote dürfen nur das letzte Mittel sein. Sie bringen viele Probleme mit sich und die Schadstoffe werden ja nur anders verteilt wenn die Menschen Umwege in Kauf nehmen müssen. Wir müssen das Problem an der Wurzel packen.“

Da fragt sich nur: Wer ist die Wurzel: Die Autoindustrie oder der viel höhere Stickoxid- Austausch anderer Verkehrsmittel wie bei Bussen, Schiffen oder Flugzeugen? Für die Bundesregierung ist klar: Sie will Fahrverbote unbedingt vermeiden. Sie hat darum Vorschläge gemacht, wie das funktionieren könne. Unter anderem hat sie den kostenlosen ÖPNV und eine Hardware-Nachrüstung von Dieselautos ins Spiel gebracht. Der kommissarische Bundesverkehrsminister Christian Schmidt glaubt durch die Vorschläge auch schon die EU-Kommission besänftigt zu haben.

„Weil sie auch ganz deutlich zeigen, das wir mit dem Thema der Luftreinhaltung wirklich intensiv uns beschäftigen und Lösungsvorschläge machen, die auch in absehbarer Zeit umsetzbar sind.“

Und das OHNE Fahrverbote. Die Kommission droht ja mit Strafen, wenn die Luft weiter so dreckig bleibt. Sie ist allerdings nicht nur in Deutschland dreckig. Auch in acht weiteren Ländern werden die EU-Grenzwerte überschritten. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks glaubt durch das Urteil jetzt nicht an eine Grundsatzentscheidung für alle diese betroffenen Länder.

„… aber, das europäische Recht gilt natürlich für alle und die Grenzwerte müssen in überschaubarer Zeit wirklich eingehalten werden.“

Wenn nicht, geht’s vor den Europäischen Gerichtshof.