Darf man Schuhe einfach rot anmalen?

Man muss kein Schuhfetischist sein, um eine ganz besondere Marke zu kennen, oder zumindest schon mal davon gehört zu haben: ich sage nur knallrote Sohle! LOUBOUTINS. Christian Louboutin macht (meist) Mädels glücklich. Vor allem solche, denen weder auf Highheels noch bei Preisen von jenseits der 500 Euro pro Paar schwindelig wird.

Bild einer messingfarbenen Justitia-Waage.

Und jetzt kommt der Europäische Gerichtshof ins Spiel. Die Frage ist nämlich: Dürfen andere Schuhverkäufer die Sohlen ihrer Schuhe auch einfach rot anmalen? Claudia Knoppke wer streitet sich mit wem?

Der Designer Christian Louboutin und ein Tochterunternehmen von Deichmann. Das hatte in den Niederlanden High Heels mit roter Sohle für kleines Geld angeboten und mit der Schauspielerin Halle Berry prominent beworben. Louboutin sah darin seine Markenrechte verletzt und hat schon 2013 auf Unterlassung und Schadenersatz geklagt. Seitdem geht es eigentlich hin und her, ob nun Farbe Teil der Marke sein kann.

Kann das denn so sein?

Die einen sagen so, die anderen sagen anders. In den Benelux-Ländern beispielsweise ist die auf den Schuh aufgebrachte Farbe geschützt. Der Schuh aber nicht. Er dient quasi als Träger der Marke. In New York hatte ein Gericht eine Klage durch Louboutin mit der Begründung abgewiesen, dass in der Modeindustrie die Farbe eine „schmückende und ästhetische Funktion“ habe. Die Monopolisierung der roten Schuhsohle für einen Markeninhaber sei eine „unzulässige Wettbewerbsbeschränkung“.
Der EuGH entscheidet, ob eine rote Schuhsohle eine geschützte Marke sein kann.