EU ist „alarmiert“

Die EU ist alarmiert wegen des Vorgehens türkischer Behörden gegen Medien und Journalisten. Als Land, das der EU beitreten wolle, müsse die Türkei die höchsten demokratischen Standards beachten – auch was die Freiheit der Medien angehe, sagte eine Sprecherin der EU-Außenbeauftragten Federica Mogherini. Sie reagierte damit auf Berichte aus der Türkei von gestern. Die türkische Regierung hat als Reaktion auf den gescheiterten Putsch die Schließung von mehreren Dutzend Nachrichtenagenturen, Fernsehsendern, Radio-Stationen und Zeitungen an.

Staatsflagge der Türkei.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat den türkischen Präsidenten Erdogan nach dem gescheiterten Putschversuch zu mehr Zurückhaltung im Umgang mit Kritikern ermahnt. Auf ihrer Sommerpresse-Konferenz sagte sie heute:

„In einem Rechtsstaat, und das ist das, was mir Sorgen bereitet, gilt allerdings das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Und dieses Prinzip der Verhältnismäßigkeit muss unter allen Umstanden gewährleistet sein. Und die Sorge besteht darin, dass hier doch sehr hart vorgegangen wird und dieses Prinzip der Verhältnismäßigkeit nicht immer im Zentrum steht. Und ich habe auch mit dem türkischen Präsidenten, dem Herrn Erdogan darüber gesprochen.“
Das Eröffnen neuer Kapitel in den Beitrittsverhandlungen zwischen EU und Türkei hat Merkel ausgeschlossen.

Die EU hat weitere 1,4 Milliarden Euro für die Versorgung von Flüchtlingen in der Türkei freigegeben. Von der bis Ende 2017 versprochenen Summe von 3 Milliarden Euro stünden damit rund 2,15 Milliarden Euro zur Verfügung, hieß es heute von der EU-Kommission. Bereits ausgezahlt seien fast 106 Millionen Euro. Ein großer Teil der Hilfsgelder ging an die Kinder-Hilfsorganisation Unicef und das Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen. Die EU hat der Türkei angesichts der Flüchtlingskrise insgesamt Hilfen in Höhe von bis zu sechs Milliarden in Aussicht gestellt.

Merkel unterstützt Entscheidung der Kommission

Die Entscheidung der EU-Kommission, die Defizitsünder Spanien und Portugal straffrei zu lassen, schwächt aus Sicht von Bundeskanzlerin Angela Merkel nicht den Stabilitätspakt. Die EU-Kommission hatte gestern entschieden, keine Strafen zu verhängen. Die EU-Kommission habe ein verschärftes Defizitverfahren angeordnet, sagte Merkel. Sie habe heute dazu auch mit Kommissions-Präsident Jean-Claude Juncker gesprochen. Dieser habe noch einmal darauf verwiesen, dass die Haushalte der beiden Länder für 2017 unter stärkste Kontrolle gestellt würden und es Folgen für die Strukturfondsmittel habe, wenn die Etats nicht den Regeln entsprechen.

Bei Scheinbewerbung kein Schadenersatz

Wer eine „Scheinbewerbung“ einreicht, ist nicht durch EU-Antidiskriminierungsregeln geschützt. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Geklagt hatte hochqualifizierter Jurist. Er hatte sich auf eine Nachwuchsstelle bei einem Versicherungskonzern beworben und war abgelehnt worden. Der Mann sieht sich wegen seines Alters und Geschlechts diskriminiert und hatte über 17.000 Euro Entschädigung verlangt. Für die Richter des Europäischen Gerichtshofs gilt das Verbot der Benachteiligung wegen Religion, Weltanschauung, Alter, Geschlecht oder sexueller Ausrichtung im Berufsleben nur für ernsthafte Bewerbungen. Das Bundesarbeitsgericht, das den Fall entscheiden muss, geht davon aus, dass der Jurist sich nur auf die Stelle beworben hat, um eine Entschädigung zu bekommen.