Neue Mittel im Terrorkampf

Die EU will den Kampf gegen den Terror jetzt gemeinsam aufnehmen. Das Europaparlament hat heute ein neues Antiterrorgesetz verabschiedet. Mit der Richtlinie werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, bestimmte Verhaltensweisen unter Strafe zu stellen. Dazu zählen etwa die Ausbildung und Rekrutierung von Terroristen, die Verherrlichung und Finanzierung ihrer Taten sowie Reisen zu terroristischen Zwecken -auch innerhalb der EU.

Detailaufnahme einer Waffe, die eim Polizist am Gürtel im Halfter trägt.

Berichterstatterin Monika Hohlmeier von der christdemokratischen EVP-Fraktion meint:

„Es ist zum ersten Mal gelungen, in einer Richtlinie die Mitgliedsstaaten davon zu überzeugen, einen Informationsaustausch für die notwendigen Informationen bei der Bekämpfung terroristischer Straftaten vorzunehmen.“

Mit der Richtlinie legt die EU auch neu fest, was sie unter Terrorismus versteht. Aus Sicht des Grünen-Abgeordneten Jan Philipp Albrecht geht die Definition zu weit. Ihn stört, dass bei Taten mit einer entsprechenden politischen Motivation auch ausreichen soll, wenn erhebliche wirtschaftliche Verluste angerichtet werden. Auch die Linken-Abgeordnete Cornelia Ernst befürchtet, dass die Richtlinie stellenweise zu ungenau gefasst ist – etwa wenn es um die Glorifizierung terroristischer Taten geht. Dies könnte aus ihrer Sicht die Meinungsfreiheit gefährden. Das EU-Parlament verabschiedete außerdem eine Verordnung, mit der Sicherheitskontrollen an den europäischen Außengrenzen verstärkt werden. Danach müssen künftig auch Informationen zu EU-Bürgern mit Einträgen in Datenbanken der Sicherheitsbehörden abgeglichen werden.

Trudeau wirbt für Zusammenarbeit

Nach der Zustimmung des Europaparlaments zum Freihandelsabkommen Ceta hat Kanadas Premierminister heute vor den EU-Abgeordneten für enge Beziehungen zu seinem Land geworben. Justin Trudeau sagte auch an die Ceta-Kritiker gewandt: Handel muss für die Menschen arbeiten. Es sei jetzt an den Politikern, zu liefern.
„Wenn wir erfolgreich sind, kann Ceta die Vorlage für alle ehrgeizigen zukünftigen Handelsabkommen werden, wenn nicht, könnte es das letzte sein.“

Trudeau nannte Ceta, das voraussichtlich ab April vorläufig in Kraft treten wird, erst den Anfang. Für Kanada und die Europäische Union werde das Beste erst noch kommen.

Kaum Hoffnung auf Schmerzensgeld

Im Skandal um minderwertige Brustimplantate können Frauen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs – EuGH – kaum noch auf Schmerzensgeld vom TÜV Rheinland hoffen. Stellen wie der TÜV sind nach Meinung des EuGH nicht grundsätzlich verpflichtet, Medizinprodukte wie Implantate selbst zu prüfen, oder unangekündigte Kontrollen bei den Herstellern durchzuführen. Hintergrund des Verfahrens ist die Klage einer Frau vor dem Bundesgerichtshof. Sie hatte sich gesundheitsgefährdende Brustimplantate eines französischen Herstellers entfernen lassen. Vom TÜV Rheinland hat die Frau 40.000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Der hatte das Qualitätssicherungssystem des Herstellers zertifiziert und überwacht. Die Richter des EuGH haben heute aber auch festgestellt, dass nationale Gerichte anders urteilen können. Nämlich, dass Prüfstellen unter Umständen gegenüber Patienten haftbar sind, wenn sie ihre Pflichten verletzt haben. Dabei müssten die Richter sich auf nationales Recht stützen, weil diese Frage in der relevanten EU-Richtlinie nicht geklärt sei.