Corona-Hilfen für Landwirte

Die EU-Kommission hat jetzt weitere Hilfen für den Agrar- und Ernährungssektor freigegeben. Die Mitgliedstaaten können Landwirte, die von der Coronakrise besonders betroffen sind, mit bis zu 5000 Euro und kleine Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft mit bis zu 50.000 Euro unterstützen.

Claudia Knoppke, woher kommt das Geld?

Die Mitgliedstaaten können die Mittel aus dem Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums nehmen. So sie denn noch Mittel aus diesem Topf zur Verfügung haben, kann es genutzt werden, um die am stärksten betroffen Bereiche in der Agrar- und Ernährungswirtschaft zu unterstützen. Das kommt zusätzlich zu den Markt-Maßnahmen, die die EU-Kommission schon vor zwei Wochen auf den Weg gebracht hat. Grundsätzlich soll es mit befristeten Regel-Aufweichungen möglich werden, flexibel und möglichst direkt auf die Coronakrise zu reagieren.

Blick über ein reifes Kornfeld vor blauem Himmel.


Welche Maßnahmen und welche Bereiche sind das?

Es geht grundsätzlich darum, die Märkte zu unterstützen und zu stabilisieren. Zum Beispiel bei Milch, Käse, und Fleisch. Durch die Beihilfen für private Lagerhaltung können jetzt die Produkte vorübergehend vom Markt genommen, gelagert und der Markt so stabilisiert werden. Zusätzlich gibt es befristete Regelungen. Diese erlauben es, von den eigentlich sehr strengen EU-Wettbewerbsregeln abzuweichen. Dadurch können Marktteilnehmer für einen begrenzten Zeitraum auf ihrer Ebene Marktmaßnahmen selbst planen und durchführen. Da ist zum Beispiel im Milchsektor eine kollektive Planung der Milcherzeugung gestattet. Im Blumen- und im Kartoffelsektor dürfen Marktrücknahmen vorgenommen werden dürfen. Die Kommission will aber auch weiterhin die Entwicklung der Preise für uns Verbrauchrinnen und Verbraucher im Auge behalten, um nachtteilige Auswirkungen zu vermeiden.