Google klagt gegen Kartellstrafe

Internet-gigantisch wird’s nächste Woche in Luxemburg vor dem Europäischen Gerichtshof, denn da geht’s nächste Woche um zwei Fälle, die mit Youtube und Google zu tun haben und wenn’s um Internetgiganten geht, dann geht’s auch automatisch um viel Geld.

Google SucheAmélie Förster | Euranet Plus

Aber ums erstmal möglichst konkret zu machen, starten mal mit Youtube. Worum geht’s denn in der Verhandlung?

Also angefangen hat der Youtube-Fall eigentlich vor dem Bundesgericht in Deutschland. Denn der Constantin Film Verleih aus München, der verlangt von Youtube, dass sie Kontaktinfos zweier User herausgeben, die illegal Filme auf Youtube hochgeladen haben sollen. Denn bei Youtube braucht man ja einen Nutzeraccount, wenn man etwas hochladen will.

Dafür muss man sich registrieren, mit Namen, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum. Bei Videos, die länger als 15 Minuten sind, muss man auch seine Telefonnummer hinterlegen. Außerdem muss man der Speicherung der IP-Adresse zustimmen. Die Europäische Gesetzgebung ist da aber offenbar nicht ganz eindeutig, wenn es um die Herausgabe dieser Daten geht.

Besonders in so einem Fall, wo jetzt beispielsweise der Constantin Film Verleih die Rechte des geistigen Eigentums durch einen User von Youtube verletzt sieht. Der Europäische Gerichtshof soll deshalb nun entscheiden, wie das Gesetz in so einem Fall in Deutschland umgesetzt werden soll.

Im zweiten Fall geht’s um knapp zweieinhalb Milliarden Euro, die Google als Geldbuße zahlen soll. Warum?

Die Europäische Kommission hat 2017 beschlossen diese Geldstrafe zu verhängen, weil Google dem hauseigenen Produkt Google Shopping, einen unfairen Wettbewerbsvorteil bei  den Suchergebnissen verschafft haben soll.

Das bedeutet für uns, dass  wir nicht alle Möglichkeiten gehabt haben, die Google uns eigentlich hätte liefern sollen. Nach Meinung der EU-Kommission hat das Unternehmen Google damit gegen das bestehende EU-Kartellrecht verstoßen, mit dem marktbeherrschende Konzerne wie Google und Co. in der Pflicht sind ihre Marktstellung nicht auszunutzen.

Wie zu erwarten war, hat Google unmittelbar nach dem Verhängen des Bußgeldes gegen diese Kartellstrafe geklagt.

Die Verhandlung startet am Mittwoch und ist zunächst bis Freitag angesetzt. Erst 2015 sah sich Google mit dem Vorwurf konfrontiert , seine Marktmacht auszunutzen. Damals ging es um vorinstallierte Apps des Unternehmens auf seinem Betriebssystem Android.