Gericht stärkt Kommission den Rücken

Der Europäische Gerichtshof hat jetzt die EU-Kommission im Streit mit Polen mit einem Urteil gestärkt. Seit ihrer Wahl im Jahr 2015 hat die rechtskonservative PiS-Partei in unserem Nachbarland immer mehr an Bedeutung gewonnen und sich die juristische Welt so zurechtgelegt, wie es ihr am besten passt – könnte man meinen.

Bild einer messingfarbenen Justitia-Waage.

Amélie Förster bitte fass doch mal zusammen.

Polen war das erste Land in der EU-Geschichte, gegen das Artikel Sieben der EU-Verträge ausgelöst wurde, ein Vertragsverletzungsverfahren in Sachen Rechtsstaatlichkeit – und die EU-Kommission lässt nicht locker. Eine unabhängige Justiz ist für die Mitgliedsstaaten der EU verpflichtend, doch ob das in Polen nach der dortigen Justizreform noch so ist, bezweifelt die Europäische Kommission. Und das jetzt gefällte Urteil vom EuGH bestätigt diese Zweifel. Bereits im Jahr 2017 wurde seitens der rechts-konservativen Regierungspartei PiS eine neue Ruhestandsregelung für die Richter und Staatsanwälte des Landes eingeführt. So sollten Frauen mit 60 und Männer mit 65 statt bisher mit 67 Jahren in Rente gehen. Was die Befürchtung der EU-Kommission nahegelegt hatte, dass so die Besetzung im Sinne der PiS-Partei ausgetauscht werden sollte. Darüber entscheiden, wer noch länger im Dienst bleibt und wer den Dienst aus Altersgründen quittieren sollte, konnte seitdem nur der Justizminister. Nach welchen Kriterien diese Entscheidung gefällt wird, sei undurchsichtig und gerichtlich nicht anfechtbar, so das Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Und wie geht’s jetzt weiter?

Eine erste gute Nachrichten gibt es schon: Die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, die sich aus der Verschiebung des Rentenalters ergeben hat, spielt aktuell keine Rolle mehr in Polen, sagte auch Kommissionssprecherin Mina Andreeva:
„In der Tat ist die Gleichstellung des Rentenalters für Richter und Richterinnen in Polen ist eine von uns gern gesehene Veränderung.“
Der Plan ist weiter im Gespräch mit den Polen zu bleiben:

„Wir sind bereit, die polnische Regierung zu unterstützen und die Diskussion über die Lösung aller anderen offenen Fragen fortzusetzen, aber jetzt ist es an der polnischen Regierung, alle Fragen zu klären, die sich heute in der Gerichtsverhandlung ergeben haben.“

Es bleibt also abzuwarten, ob Polen allen geforderten Änderungen aus dem Urteil nachkommt, denn sonst könnte die Kommission erneut vor dem EuGH klagen.