Erfolg vor Gericht

In Sachen Ökostrom-Umlage kann Deutschland einen Erfolg vor dem EuGH verbuchen. Die Umlage ist aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs keine staatliche Beihilfe. Das hatte die EU-Kommission 2014 entschieden, und Deutschland hatte dagegen geklagt. Mehr Strom aus erneuerbaren Energien, wie Wind, Sonne oder auch Biomasse zu gewinnen, kostet extra, deshalb wird der Ausbau über die Umlage durch uns alle mitfinanziert.

Bild einer messingfarbenen Justitia-Waage.

Das Gesetz von 2012 hat Unternehmen, die sehr viel Strom verbrauchen, wie etwa Stahlwerke, Nachlässe gewährt Die EU-Kommission hatte 2014 die Förderung selbst als staatliche Beihilfe gewertet, diese aber für zulässig erklärt. Auch die Rabatte für Großverbraucher waren aus Sicht der Kommission Beihilfen, die zum Großteil zulässig waren. Einen kleinen Teil davon hatte die Kommission aber zurückgefordert. Deutschland hatte dagegen geklagt und jetzt in zweiter Instanz Recht bekommen. Die ganze Urteilsbegründung