Stärkere Rechte für Tiere

Der Europäische Gerichtshof hat die Regeln zum Tierwohl in der EU bestärkt. Der EuGH hat heute entschieden, dass das Fleisch von Tieren, die aus religiösen, rituellen Gründen ohne Betäubung geschlachtet werden, nicht mit dem EU-Bio-Siegel gekennzeichnet werden darf.

Drei braune Kühe auf einer hügeligen, grünen Weide.

Eine solche Schlachtmethode erfülle nicht die höchsten Tierschutzstandards, heißt es zur Begründung. Die Richter hatten zu entscheiden, weil eine Tierschutzorganisation aus Frankreich erreichen wollte, dass Hacksteaks, die halal geschlachtet und als solche gekennzeichnet sind, nicht mehr damit werben dürfen, dass das Fleisch aus ökologisch/ biologischem Landbau stamme. Der EuGH hat darauf hingewiesen, dass in den EU-Verordnungen zu Biofleisch das Tierwohl eine zentrale Rolle spielt.