Gerichtshof urteilt zu Kindergeld

Der Europäische Gerichtshof hat der aktuellen Diskussion um Kindergeldzahlungen im EU-Ausland einen Dämpfer verpasst. Der EuGH hat entschieden, dass EU-Bürger mit Kindern im EU-Ausland auch bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Kindergeld in dem Staat haben, in dem sie wohnen.
Claudia Knoppke hat mehr.

Bild einer messingfarbenen Justitia-Waage.

Der Europäische Gerichtshof sagt, dass die Familienleistungen für Kinder in einem anderen Mitgliedstaat nicht davon abhängig gemacht werden können, dass der Berechtigte eine Beschäftigung ausübe. Ein in Irland lebender Rumäne hatte geklagt, weil ihm das Kindergeld gestrichen worden war, nachdem er ein Jahr lang arbeitslos war. Die beiden Kinder des Mannes leben in Rumänien. Vor der Arbeitslosigkeit hatte der Mann sechs Jahre lang in Irland gearbeitet. In Österreich gilt seit diesem Jahr eine Indexierung des Kindergeldes. Das heißt, dass die Zahlungen an die Lebenshaltungskosten an das Land angepasst werden, in dem die Kinder leben. Die EU-Kommission hat deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Die Regeln verstoßen gegen die Gleichberechtigung, hatte die zuständige EU-Kommissarin Marianne Thyssen das Verfahren Ende Januar begründet.

„Viele EU-Bürger, die in Österreich arbeiten und zum Sozial- und Steuersystem beitragen, genauso wie einheimische Arbeiter, erhalten jetzt weniger Leistungen, nur weil ihre Kinder in einem anderen Mitgliedsstaaten leben. Mit dieser Indexierung tut man nichts gegen Sozialdumping, oder Sozialtourismus. Im Gegenteil. Man trifft die, die morgens aufstehen, hart arbeiten und ihren Teil zur Österreichischen Wirtschaft beitragen. Und dafür haben sie das Recht, auf die gleichen Sozialleistungen und Steuervorteile. Das ist eine Frage von Fairness und Gleichbehandlung.“
Auch in Deutschland ist die Anpassung des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten im Aufenthaltsland immer wieder ein Thema.