Journalisten scheitern vor Gericht

Das EU-Parlament hat Journalisten zu Recht Dokumente verweigert, die Ausgaben und Abrechnungen von Europaabgeordneten betreffen. Das hat das EU-Gericht heute entschieden. Mehrere Journalisten und Journalistenverbände hatten 2015 beim Parlament Zugang zu den Dokumenten beantragt. Die Dokumente betreffen Tagegelder, Reisekostenerstattungen und Zulagen für parlamentarische Assistenz.

Bild einer messingfarbenen Justitia-Waage.

Für die Richter des EU-Gerichts haben die Journalisten nicht die Notwendigkeit der Übermittlung der personenbezogenen Daten nachgewiesen. Die Absicht, eine öffentliche Debatte einzuleiten, reiche dazu nicht aus. Die Richter haben auch darauf hingewiesen, dass Organe der Union den Zugang zu Dokumenten verweigern können, wenn das zum Beispiel den Schutz der Privatsphäre beeinträchtigen würde. Der Zugang kann gewährt werden, wenn die Notwendigkeit der Weitergabe nachgewiesen und die berechtigten Interessen der betreffenden Personen nicht beeinträchtigt würden.