Ein Verfahren gegen Ungarn?

In Ungarn wurden in diesem Sommer Gesetze verabschiedet, die für Kopfschütteln, aber auch Empörung gesorgt haben. Die Hilfe für Flüchtlinge kann im Zweifel strafbar sein, und auch Obdachlosigkeit wird in Ungarn gesetzlich geahndet. Im EU-Parlament soll jetzt darüber entschieden werden, ob auch gegen Ungarn ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Rechtsstaatlichkeit eingeleitet wird. Claudia Knoppke berichtet.

Bild einer messingfarbenen Justitia-Waage.

Der Innenausschuss im EU-Parlament hat seine ernsten Bedenken bereits geäußert. In Ungarn sei u.a. die Unabhängigkeit der Justiz in Gefahr. Die Abgeordneten wollen in Straßburg darüber abstimmen, den Rat anzurufen, um eine mögliche Verletzung der EU-Werte in Ungarn zu verhindern. Sollte das Votum einstimmig ausfallen, wäre es das erste Mal, dass das Parlament ein Verfahren nach Artikel sieben einleitet. Die Kommission hatte sich im Juni noch zurückhaltend gezeigt:
„Wie wir es immer tun, werden wir die Vereinbarkeit der neuen ungarischen Gesetzeslage mit EU-Recht überprüfen. Abhängig vom Ergebnis werden wir die notwendigen Schritte einleiten. Wir sollten unseren Werten, auf denen Europa aufgebaut wurde, nicht den Rücken kehren“
Kommissionssprecher Christian Wigand hat aber auch gesagt, was das Verbot der Obdachlosigkeit in der Verfassung geht, sei aber schon jetzt ganz grundsätzlich klar.
„Alle Mitgliedstaaten, einschließlich Ungarns, haben sich in der Vereinbarung zur Säule der sozialen Rechte verpflichtet, Obdachlosen angemessene Unterkünfte und Angebote zur Verfügung zu stellen, um die soziale Eingliederung zu fördern. Die Kommission unterstützt den sozialen Wohnungsbau auch durch entsprechende EU-Mittel.“