Netflix muss weiter Abgabe zahlen

Seit 2014 wird die Filmförderung in Deutschland durch eine Sonderabgabe von u.a. Kinobetreibern und auch Videoabrufdiensten finanziert. Gegen den Beschluss, dass auch Streaming-Dienste ohne Sitz in Deutschland diesen Beitrag einzahlen müssen, hatten Netflix in den Niederlanden und Kalifornien Klage beim Gericht der Europäischen Union eingereicht. Die Richter haben die Netflix-Klage heute als unzulässig abgewiesen, ohne zu prüfen, ob sie begründet ist.

Grafik zum Thema Kino - man sieht eine rot-weiß gestreifte Tüte mit Popcorn, einen Getränkebecher, eine 3D-Brille un Eintrittskarten.

Netflix hatte argumentiert, die Neuordnung der Filmförderung verstoße gegen den freien Dienstleistungsverkehr, die Niederlassungsfreiheit sowie die Beihilfe- und Steuerbestimmungen der EU. Das Gericht hat alle von Netflix vorgebrachten Zulässigkeitskriterien für die Klage abgewiesen. Unter anderem habe Netflix nicht dargelegt, dass der Dienst durch die Änderung wesentlich beeinträchtigt worden und individuell betroffen sei.